Unverheiratet: Kein Geld für künstliche Befruchtung
Deutschland braucht mehr Kinder - in wenigen Punkten sind sich die Politiker aller Parteien so einig wie in diesem. Doch, dass es viele Paare gibt, die gerne Kinder hätten, bei denen es aber nicht klappt, interessiert die Politik offensichtlich nicht. Denn statt diesen Paaren zu helfen, werden sie mit dem Problem allein gelassen. Der Grund: Ihnen fehlt der Trauschein.
Enca Vilches Garcia und ihr Partner Fadi Yousif wünschen sich seit vier Jahren sehnlichst ein Kind, doch es klappt einfach nicht auf natürlichem Weg. Für die 28-jährige Enca und ihren Freund ein großes Problem. "Ohne Kinder sind wir nicht vollständig", sagen sie. Helfen könnte dem Paar eine künstliche Befruchtung. Doch die Krankenkasse übernimmt die Kosten in diesem Fall nicht. Der Grund: Sie leben zwar seit Jahren zusammen und bilden rechtlich gesehen eine eheähnliche Gemeinschaft, aber sie sind nicht verheiratet.
Trauschein ist Pflicht
Obwohl in Deutschland mittlerweile jedes dritte Kind in einer Beziehung ohne Trauschein geboren wird, gilt die Ehe bei der künstlichen Befruchtung als Bedingung für eine finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen. Für Enca Vilches Garcia und Fadi Yousif heißt das: Die Behandlungskosten von bis zu 5.000 Euro pro Versuch müssten sie selbst zahlen. Schnell könnten so Kosten von bis zu 15.000 Euro zusammenkommen, für den Bauarbeiter und die Putzfrau unbezahlbar.
Dennoch ist Enca Vilches Garcia in einer Kinderwunschklinik in Ostfriesland in Behandlung. "Im Moment nehme ich Tabletten, die den Eisprung anregen sollen", erzählt sie. "Wir hoffen, dass es damit auf dem normalen Weg klappt, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering."
"Völlig unzeitgemäß"
Das bestätigt auch Ärztin Grita Hasselbach. Sie schätzt, dass die Chancen auf eine Schwangerschaft trotz der Hormonbehandlung für das Paar bei gerade einmal fünf Prozent liegen. "Ich würde natürlich viel lieber eine künstliche Befruchtung anbieten, weil die Chancen damit sehr viel höher liegen", sagt die Ärztin. Doch da die Kasse die Kosten für das unverheiratete Paar nicht übernehmen darf, sind Grita Hasselbach die Hände gebunden. Ein Problem, dass in deutschen Kinderwunschpraxen mittlerweile allgegenwärtig ist, wie die Recherchen von Panorama 3 belegen. "Gut 25 Prozent der Paare, die ich behandele, sind unverheiratet", sagt auch Grita Hasselbach. Für sie alle gilt: Entweder sie heiraten oder sie müssen die Kosten alleine tragen. "Völlig unzeitgemäß", findet die Ärztin diese Regelung.
Kassen würden Kosten gerne übernehmen
Und damit ist sie nicht alleine. Auch einige Krankenkassen würden die Behandlungskosten für Unverheiratete gerne übernehmen. Beispielsweise die BKK-VBU aus Berlin. Denn im Kampf um neue Mitglieder könnten solche Leistungen durchaus Vorteile bringen. "Wir halten es für ungerecht, dass die künstliche Befruchtung die einzige Kassenleistung in Deutschland darstellt, für die ein Trauschein notwendig ist", sagt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Helge Neuwerk.
Etwa tausend Anträge musste die Kasse allein in den vergangenen zwei Jahren ablehnen. Die BKK-VBU klagte sogar vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, um ihre Satzung ändern zu können - und verlor. Zwar geht sie nun in Revision, doch die Aussicht auf Erfolg ist nicht besonders groß. Denn bereits 2007 stellte das Bundesverfassungsgericht fest: Um die künstliche Befruchtung für Unverheiratete als gesetzliche Kassenleistung zu zulassen, müsste das Sozialgesetz geändert werden. Darauf hofft Helge Neuwerk für den Fall, dass seine Kasse mit der Revision scheitert.
Die Bundesregierung überlegt noch
Er setzt auf das zuständige Familienministerium. Um die Benachteiligung der Unverheirateten zu stoppen, müsste das Gesetz geändert werden. Doch einen Interviewtermin bei Ministerin Manuela Schwesig (SPD) zu diesem Thema erhalten wir nicht. In einer schriftlichen Antwort befürwortet sie zwar Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung für Unverheiratete. Doch ob und wann das Gesetz geändert werden soll, bleibt offen: "Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung (...) ist noch nicht abgeschlossen." Denn offenbar gibt es vor allem aus den Reihen der Union starke Vorbehalte. Hier gilt die Ehe nach wie vor als Mittelpunkt von Familien mit Kindern.
Für die Reproduktionsmedizinerin Grita Hasselbach ist eine Änderung des Gesetzestextes längst überfällig, denn die derzeitige Situation ist in ihren Augen nichts anderes als eine Diskriminierung Unverheirateter. "Ich muss diesen Menschen im Prinzip sagen: 'Ich kann Ihnen nicht helfen, weil Sie nicht verheiratet sind.' Das geht gar nicht!", findet sie. Doch auch wenn ihre Ärztin sich etwas Anderes wünscht, für Enca Vilches Garcia und Fadi Yousif bleibt der unerfüllte Kinderwunsch genau deshalb Realität. Sie halten es für unsinnig, dass sie heiraten sollen, um finanzielle Unterstützung für eine Behandlung zu bekommen, die - wie sie finden - jedem mit gesundheitlichen Einschränkungen zustehen sollte.
Paare lehnen Heiratszwang ab
Zudem belegen aus ihrer Sicht Scheidungsraten von fast 40 Prozent, dass eine Ehe für ein Kind nicht zwangsläufig ein besseres oder stabileres Umfeld bieten muss, als eine langjährige Partnerschaft ohne Trauschein. "Wir wollen heiraten, weil wir das wollen und nicht, weil wir eine Behandlung brauchen. Wir möchten unser Kind bei der Hochzeit später dabei haben“, sagen die beiden. Unverheiratete Paare - diesen längst üblichen Lebensentwurf sieht der Gesetzgeber in punkto künstliche Befruchtung nicht vor und nimmt damit womöglich Tausenden von ihnen die Chance, Eltern zu werden.