Mutterschutz: Eine Frage des Gewichts
Mindestens 500 Gramm muss ein totgeborenes Kind wiegen, damit die Mutter Anspruch auf Mutterschutz hat. Sonst können Arbeitgeber diesen Müttern sogar direkt nach der Geburt kündigen.
Mindestens 500 Gramm muss ein totgeborenes Kind wiegen, damit die Mutter Anspruch auf Mutterschutz hat. Sonst können Arbeitgeber diesen Müttern sogar direkt nach der Geburt kündigen.