Kinder vor Gericht: Schutzbedürftig und allein gelassen?

Stand: 23.08.2022 13:40 Uhr

In Deutschland gibt es gute Regelungen, die Kinder zum Beispiel als Zeugen in einem Strafprozess schützen sollen. Doch die teils vorbildlichen Gesetze werden längst nicht flächendeckend umgesetzt. Kinderschutz bleibt oft ein leeres Versprechen.

von Stella Peters

Als 2017 der Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung eingeführt wurde, haben Opferschützer gefeiert. Jahrelang hatten sie sich genau dafür eingesetzt: "Es war ein Meilenstein", sagt auch Kerstin Claus. Sie ist seit März Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland: "Weil man anerkannt hat, dass kindliche Opferzeugen und auch deren Umfeld eine Begleitung jenseits einer rein juristischen Vertretung brauchen, die die Prozesse erklären, die schauen, was braucht das Kind, um zu einer Aussage im Prozess befähigt zu werden. Die Frage ist aber: Erreicht diese Stärkung auch die kindlichen Opferzeugen in dem Ausmaß, wie wir uns das gewünscht haben?" Und ihre Antwort auf diese Frage laute ganz klar: "Nein."

Nur sehr wenig kostenlose Prozessbegleitung

Kinder, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, haben seit gut fünf Jahren einen Rechtsanspruch auf kostenlose Prozessbegleitung. Bei der Einführung dieser Regelung hat der Gesetzgeber erwartet, dass es zwischen 15.000 und 17.000 Beiordnungen von kostenloser Prozessbegleitung geben werde, pro Jahr. Doch in einem Evaluationsbericht des Bundesjustizministeriums aus dem vergangenen Jahr zeigt sich nun: Durchschnittlich werden pro Jahr lediglich 1.370 Beiordnungen gezählt. Nicht mal ein Zehntel.

Sabrina Drews, psychosoziale Prozessbegleiterin aus Rostock. © NDR Foto: NDR
Für Sabrina Drews sind die Fallpauschalen viel zu niedrig.

Sabrina Drews aus Rostock kann diese Zahlen in ihrem Alltag bestätigen. Sie arbeitet als psychosoziale Prozessbegleiterin - vor allem für Kinder, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Obwohl sie Kontakte mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten in ihrem Bezirk pflegt, erfahren immer noch viel zu wenige betroffene Kinder und deren Familien davon, dass sie Drews' Begleitung in Anspruch nehmen könnten. Das Problem ist nämlich: Die Betroffenen müssen selbst einen Antrag auf Prozessbegleitung stellen - doch wer von seinem Recht nichts weiß, kann es auch nicht in Anspruch nehmen.

"Im vergangenen Jahr gab es am Landgericht Rostock acht Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Und ich war nur bei einem dabei und habe die Zeugin begleitet. Man muss davon ausgehen, dass in den anderen sieben Fällen die Kinder alleine durch diese Verfahren gegangen sind", sagt Drews im Interview mit Panorama 3.

Sie sei sicher, dass die kindlichen Zeugen in den anderen Verfahren keine Prozessbegleitung hatten, denn sie ist die einzige aktive Prozessbegleiterin im Raum Rostock. In ganz Mecklenburg-Vorpommern arbeiten nur drei Prozessbegleiterinnen tatsächlich aktiv in dem Job. "Es haben sich zwar mehr Kolleginnen qualifiziert - aber die Finanzierung ist so prekär, dass man diese Tätigkeit als Selbstständige eigentlich nicht ausüben kann", so Sabrina Drews.

Pauschalen sind nicht kostendeckend

In Mecklenburg-Vorpommern werden die Prozessbegleiterinnen über Fallpauschalen vergütet - doch die sind nicht kostendeckend. Das bestätigen alle drei aktiven Prozessbegleiterinnen gegenüber Panorama 3. Auf politischer Ebene wird seit Jahren über Reformen der psychosozialen Prozessbegleitung gesprochen. Geschehen ist bislang noch nichts. Das Bundesjustizministerium schreibt auf Anfrage, dass die Vorschläge aktuell geprüft würden.

Sabrina Drews zieht eine durchwachsene Bilanz: "Es wurde ja etwas geschaffen als Rechtsanspruch, was quasi in der Praxis nicht umsetzbar ist. Also ich vergleiche das mit der Anschnallpflicht: Als hätte man gesagt - jetzt muss sich jeder anschnallen, das ist jetzt ein Gesetz. Und dabei gibt es gar keine Gurte! Also die Rahmenbedingungen, die für diesen Rechtsanspruch geschaffen wurden, haben sich in der Praxis nicht wirklich bewährt."

Videovernehmung nicht konsequent umgesetzt

Ein Kind in einem Richterzimmer mit Bildschirm und Kamera. © NDR Foto: NDR
Vorteil für die Kinder: Eine Aussage vor einem Richter und einer Kamera erspart belastende Mehrfachvernehmungen.

Ein anderes Beispiel für eine Opferschutzregelung ohne konsequente Umsetzung ist die richterliche Videovernehmung. Dabei vernimmt ein Richter oder eine Richterin die kindlichen Zeugen schon während des Ermittlungsverfahrens. Die Aussage wird auf Video aufgenommen und alle Verfahrensbeteiligten wie Staatsanwaltschaft oder der Angeklagte, können die Aussage in einem Übertragungszimmer verfolgen und über den Richter Fragen stellen.

Der Vorteil: Wird diese richterliche Videovernehmung professionell durchgeführt, kann sie im späteren Gerichtsverfahren einfach vorgespielt werden. So wird verhindert, dass Kinder ihre schlimmen Erlebnisse im Gerichtssaal vor einer Vielzahl fremder Personen und dem Täter nochmals im Detail erzählen müssen. Auch Mehrfachvernehmungen können so verhindert werden.

Diese Möglichkeit besteht schon seit mehr als 20 Jahren - doch noch immer ist sie nicht der Standard in deutschen Strafverfahren. Und das, obwohl die richterliche Videovernehmung mittlerweile bei Sexualdelikten erfolgen "muss". So steht es jedenfalls in der Strafprozessordnung. Doch zahlreiche Expertinnen bestätigen Panorama 3: Auch die richterliche Videovernehmung wird noch nicht konsequent umgesetzt.

So zeigt eine NDR Anfrage: In den meisten Bundesländern wird nicht einmal statistisch erfasst, ob und wie viele Videovernehmungen durchgeführt werden. Nur Berlin - und seit kurzem Hamburg - führen eine Statistik.

Flensburg macht es besser

Damla Schenke, Richterin. © NDR Foto: NDR
Damla Schenke hat sich auf Videovernehmungen von Kindern spezialisiert.

Als Positivbeispiel aber gilt Flensburg. Hier hat sich unter anderem Richterin Damla Schenke auf Videovernehmungen von Kindern spezialisiert. Sie kann die Vernehmungen mittlerweile in einem besonders kindgerechten freundlichen Vernehmungszimmer im neu eröffneten Childhood-Haus durchführen. In Flensburg müsse kein Kind mehr vor Gericht aussagen, heißt es. Zahlen, die das belegen, erhebt aber auch Schleswig-Holstein nicht.

Die Justizministerkonferenz der Bundesländer hat aber offenbar erkannt, dass es ein Problem bei der konsequenten Umsetzung der Videovernehmungen gibt. Im vergangenen Jahr wurde eine Arbeitsgruppe dazu eingerichtet, die im Juni 2022 einen Abschlussbericht vorlegte. Doch was in diesem Abschlussbericht steht, möchte niemand gegenüber Panorama 3 sagen. Auch nicht das federführende Justizministerium in Schleswig-Holstein.

Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 23.08.2022 | 21:15 Uhr