Gesetz zur 24 Stunden Pflege
Hunderttausende osteuropäische Frauen pflegen in Deutschland Seniorinnen und Senioren zu Hause als sogenannte 24-Stunden-Betreuerin. Wieviel die Pflegekräfte genau arbeiten, wird jedoch nicht kontrolliert. Der Zoll, der eigentlich zuständig ist, überprüft nur auf Baustellen. Die private Wohnung ist in Deutschland geschützt. Nun hat vor kurzem ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts alle aufgeschreckt. Das Gericht hatte im Fall einer bulgarischen Betreuerin entschieden: wer 24 Stunden arbeitet oder nachts in Bereitschaft ist, muss auch 24 Stunden bezahlt werden. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und angekündigt sich zu kümmern.