Atomausstieg: Kein Plan für AKW-Bauschutt
Weil AKW-Bauschutt nicht dem Atomrecht sondern dem Abfallrecht unterliegt, ist er Sache der Länder. Doch die sind nach Recherchen von Panorama 3 darauf bisher kaum vorbereitet.
Weil AKW-Bauschutt nicht dem Atomrecht sondern dem Abfallrecht unterliegt, ist er Sache der Länder. Doch die sind nach Recherchen von Panorama 3 darauf bisher kaum vorbereitet.