1 | 12 "Hat ein hessischer Verfassungsschützer einen der NSU-Morde begangen?" So fragte die ZEIT am 05. Juli 2012 suggestiv. Was folgt, ist eine Aneinanderreihung von vermeintlichen Indizien und Zufällen ...
2 | 12 "2001 soll T. mit einem Mann aus Göttingen beim Schießtraining in Tschechien gewesen
sein. Dieser Mann eröffnete den Polizisten,
dass er einst bei dem tschechischen Hersteller der Tatwaffe - Česká - gearbeitet habe."
3 | 12 T. war im Mai 2001 tatsächlich im tschechischen Kunovice - auf einer Vereinsfahrt seines Schützenvereins. Auch dabei: der "Mann aus Göttingen". Der hat aber nie bei Ceska gearbeitet, sondern mal ein Ceska-Werk besucht.
4 | 12 Die Mordwaffe war schon seit 2000 in Besitz von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Nach deren Tod fand man die Pistole des Typs Ceska 83 Kaliber 7,65 Millimeter in der ausgebrannten Wohnung, die ihnen lange als Versteck diente.
5 | 12 "Bei der Durchsuchung der beiden Wohnungen von Andreas T. fand die Polizei zwei Pistolen, einen Revolver, einen Wehrmachtskarabiner, Schrotpatronen, Baseballschläger, Messer und Drogen."
6 | 12 T. war Sportschütze und besaß deshalb völlig legal Waffen für seinen Sport. Was die Ermittler an Drogen fanden, war ein vertrockneter Krümel Haschisch, 15 Jahre alt.
7 | 12 "Ein Zeuge hatte kurz vor dem Mord einen Mann in den Computerraum hineinkommen sehen, mit einer Plastiktüte in der Hand, in der ein schwerer Gegenstand den Boden durchdrückte."
8 | 12 Der einzige Zeuge, der T. mit Plastiktüte erinnert, hatte an diesem Tag selbst eine Tüte geraucht: er war offenbar bekifft. Bei T. hingegen wurde keine verdächtigen Tüten gefunden.
9 | 12 "Die Adresse einer Firma, die auf seinen Namen lief, fand man ebenfalls. Doch T. war offiziell nie Unternehmer."
10 | 12 T. war in der Tat "offiziell nie Unternehmer". Denn: Die besagte Firma lief zwar auf den Namen Andreas T. Allerdings handelte es sich hierbei um einen Namensvetter, der rein gar nichts mit T. zu tun hatte.
11 | 12 "Am Tattag telefonierte T. mehrmals mit 'GP 389'."
12 | 12 "GP 389" wurde durch die Bundesanwaltschaft überprüft. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass der V-Mann oder Andreas T. an der Tat beteiligt gewesen sein könnten.