Mordfall Lübcke: Panne beim Verfassungsschutz
Der Verfassungsschutz hat Erkenntnisse zu rechtsextremen Aktivitäten des mutmaßlichen Mordhelfers im Fall Lübcke nicht weitergeleitet. In der Folge konnte der Neonazi legal Waffen besitzen.
Der Verfassungsschutz hat Erkenntnisse zu rechtsextremen Aktivitäten des mutmaßlichen Mordhelfers im Fall Lübcke nicht weitergeleitet. In der Folge konnte der Neonazi legal Waffen besitzen.