Viel Missbrauch, wenig Kontrolle - Lücken im Betreuungsrecht
Weder fachliche Voraussetzung noch eine Eignungsprüfung sind 2001 Voraussetzung für die Betreuung Hilfsbedürftiger.
Weder fachliche Voraussetzung noch eine Eignungsprüfung sind 2001 Voraussetzung für die Betreuung Hilfsbedürftiger.