Gericht: Wohl keine Wiederholung der Betriebsratswahl bei VW
Das Bundesarbeitsgericht hat keine Fehler bei der Wahl festgestellt. Ein Kritikpunkt muss aber noch überprüft werden.
Das Bundesarbeitsgericht hat keine Fehler bei der Wahl festgestellt. Ein Kritikpunkt muss aber noch überprüft werden.