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Hass im Netz: Unterwegs mit Strafverfolgern

Montag, 13. Dezember 2021, 22:15 bis 23:00 Uhr

Sie verbreiten in sozialen Medien, welche Personen des öffentlichen Lebens sie lieber "durch ein Zielfernrohr" betrachten. Sie wünschen Ärzten, die gegen Corona impfen, "eine Kugel in den Kopf". Und sie fordern, Angela Merkel "wie zu alten Zeiten, wo unser Führer noch lebte, ins KZ zu stecken". Aber sie wundern sich noch immer, wenn deshalb früh morgens Polizeibeamte in ihrer Tür stehen, um Computer und Handys als Beweismittel für Strafbefehle oder Anklagen zu sichern.

Wer sind diese Beschuldigten? Wie reagieren sie? Was ändern die politischen Debatten nach den Schüssen mit Todesfolge auf Regierungspräsident Walter Lübcke in Hessen oder auf den jungen Kassierer in einer Tankstelle in Idar-Oberstein? Oder die jährlichen Aktionstage des Bundeskriminalamtes gegen Hass im Netz?

Langtzeitreportage über den Alltag von Strafverfolgern

Späte Reue. ARD Autor Scherer im Gespräch mit einem Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Göttingen. © NDR
Späte Reue. ARD Autor Scherer im Gespräch mit einem Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Göttingen.

Grimme-Preisträger Klaus Scherer hat ein Jahr lang Strafverfolger in den Bundesländern Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen begleitet, die das Gesetz gegen Hasskriminalität durchsetzen sollen. Dessen bisher letzte Fassung ist im September 2021 in Kraft getreten. Unter der Auflage, dass auch Tätern Anonymität zugesichert wird, dokumentiert Scherers Kamerateam deren Ermittleralltag von der nächtlichen Hausdurchsuchung in Chemnitz bis zu Gerichtsterminen in Peine oder Bersenbrück.

In Mainz erhielt Scherer als erster Reporter überhaupt Einblicke in verdeckte Online-Ermittlungen des Verfassungsschutzes. Und er befragt im Film schon mal Beschuldigte über ihren Gartenzaun hinweg. Nicht alle erweisen sich dabei als reumütig.

"Ich hatte selten so guten Zugang zur Justiz. Hilfreich war, dass der Film das gleiche Ziel hat wie die Strafverfolger: Prävention", erläutert Klaus Scherer. Vor der Kamera bestätigt dies vor allem Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue, Leiter der Göttinger Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet. "Von einem Strafbefehl erfährt in aller Regel nur der Beschuldigte selbst. Um erfolgreich aufzuklären, brauchen wir viel mehr Breitenwirkung. Es muss jedem klar werden, dass Straftaten im Netz genauso verfolgt werden wie draußen auf dem echten Marktplatz auch", so äußert sich Laue.

Betroffene reagieren unterschiedlich

Scherers Reportage deckt aber auch Schwächen der Gesetzeslage auf. So reagieren etwa Bundestagsabgeordnete bisher unterschiedlich auf Hass-Posts gegen sie, obwohl sie selbst das neue Gesetz auf den Weg gebracht haben. Während etwa der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) eine im Film dokumentierte, üble Beleidigung auf NDR Anfrage hin lieber ignorierte, stellt die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) stets den nötigen Strafantrag. "In der Praxis bedeutet das, dass die Strafverfolger in dem einen Fall den Strafbefehl ausstellen können, in dem anderen aber vergeblich ermittelt haben. Oder zynisch gesagt: Das Tätermilieu weiß dann, wen es weiterhin straflos beleidigen kann und wen nicht", bilanziert Scherer.

Redaktion
Kathrin Becker
Autor/in
Klaus Scherer
Produktionsleiter/in
Anja Reingold