Ärger mit Treppenlift: Hinterbliebene sollen Rechnung zahlen
Den Treppenlift hatte sich der Bruder von Inga A. im schleswig-holsteinischen Breiholz so sehr gewünscht. So wäre er gut nach oben gekommen. Doch dann ist er verstorben - ganz plötzlich. Weil der Treppenlift noch nicht geliefert wurde, storniert die Schwester den Auftrag bei der Firma. Doch die beharrt auf der vollen Storno-Rechnung, schließlich sei alles schon fertiggestellt gewesen. Lässt sich da nicht etwas machen?