Jüdisches Raubgut in Privatbesitz
In Niedersachsen können Privatpersonen verdächtige oder bereits als jüdisches Raubgut identifizierte Stücke untersuchen lassen. Dort wird nach den rechtmäßigen Besitzern gesucht.
In Niedersachsen können Privatpersonen verdächtige oder bereits als jüdisches Raubgut identifizierte Stücke untersuchen lassen. Dort wird nach den rechtmäßigen Besitzern gesucht.