Gericht verurteilt Inkasso-Gebaren von Otto-Tochterfirma
Eine mit der Eintreibung der Schulden beauftrage Tochterfirma des Otto-Konzerns muss die Inkassokosten erstatten. So urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht.
Eine mit der Eintreibung der Schulden beauftrage Tochterfirma des Otto-Konzerns muss die Inkassokosten erstatten. So urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht.