Schwarzfahren: HVV gegen mögliche Entkriminalisierung
Das Bundesjustizministerium will die Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit abstufen. Statt Freiheitsstrafe gäbe es dann Bußgeld.
Das Bundesjustizministerium will die Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit abstufen. Statt Freiheitsstrafe gäbe es dann Bußgeld.