Rolling-Stones-Ticketaffäre: BGH hebt Urteil auf
Der ehemalige Bezirksamtsleiter Rösler war wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Der ehemalige Bezirksamtsleiter Rösler war wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.