Privater Rettungsfahrdienst Falck muss aufhören
Der Senat hat beschlossen, dass künftig nur noch gemeinnützige Dienstleister im Hamburger Rettungsdienst tätig sein dürfen.
Der Senat hat beschlossen, dass künftig nur noch gemeinnützige Dienstleister im Hamburger Rettungsdienst tätig sein dürfen.