Dauerhaftes Waffenverbot im HVV
Laut Senat habe sich das geltende Waffenverbot am Hauptbahnhof bereits bewährt. Unzulässig sind alle Messerklingen über vier Zentimeter.
Laut Senat habe sich das geltende Waffenverbot am Hauptbahnhof bereits bewährt. Unzulässig sind alle Messerklingen über vier Zentimeter.