Bundesrat gibt grünes Licht für Cannabis-Teillegalisierung
Am 1. April tritt das Cannabis-Gesetz in Kraft. Konsum sowie Besitz und Anbau der Droge sind dann in begrenzter Menge erlaubt.
Am 1. April tritt das Cannabis-Gesetz in Kraft. Konsum sowie Besitz und Anbau der Droge sind dann in begrenzter Menge erlaubt.