Mordprozess Würmsee: Lebenslange Haftstrafe für 55-Jährigen
Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, die Strafe kann nach 15 Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, die Strafe kann nach 15 Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.