Realer Irrsinn: Der gesammelte Corona-Irrsinn (20)
Im Zelt vor der Apotheke ist das Impfen erlaubt, in der Apotheke selbst jedoch nicht. Denn Coronaschutzimpfungen sind keine pharmazeutischen Dienstleistungen und dürfen daher nicht in Apothekenbetriebsräumen durchgeführt werden.