§ 219a - Frauen sagen Danke!
Der § 219a hat bislang geregelt, dass Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, dies auf ihren Websites nicht erwähnen durften. Das Gesetz wurde nun "reformiert". Das finden Frauen richtig toll!
Der § 219a hat bislang geregelt, dass Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, dies auf ihren Websites nicht erwähnen durften. Das Gesetz wurde nun "reformiert". Das finden Frauen richtig toll!