Bundestag fordert Verbot für Islamisches Zentrum Hamburg
Ein Verbotsverfahren falle in die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums, erklärte die Hamburger Innenbehörde.
Ein Verbotsverfahren falle in die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums, erklärte die Hamburger Innenbehörde.