Allgemeine Geschäftsbedingungen für die kostenfreie Nutzung von über das ARD Publishing Portal bereitgehaltene Inhalte für kommerzielle und nicht-kommerzielle Drittplattformen

Gültig ab 01.04.2023

Der NDR ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts und gehört als Landesrundfunkanstalt zur Arbeitsgemeinschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland (ARD). Die ARD-Anstalten sind staatsvertraglich insbesondere auf Basis der §§ 30 ff. Medienstaatsvertrag beauftragt, Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen), Telemedien und Videotextangebote zu veranstalten und zu verbreiten.

Der NDR betreut federführend für die beteiligten ARD-Anstalten den Zugang zum ARD Publishing Portal https://publishing.ard.de/. Über dieses Portal ist der Zugang eröffnet für die kostenfreie Verbreitung von seitens der jeweiligen Landesrundfunkanstalten ausgewählten Programmangeboten. Ein Nutzer (im Folgenden: Vertragspartner) kann nach einer einmaligen Registrierung und Freischaltung die dort von ARD-Anstalten eingestellten Programmangebote zur Aufnahme in sein Angebot nutzen. Bestandteil des jeweiligen Vertrages sind diese vom Vertragspartner zu akzeptierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

1. Grundsätzliches

Als essentielle Regelungen dieser AGB erkennt der Vertragspartner die Integrität der von ihm genutzten Inhalte, die Werbefreiheit, Werbeunabhängigkeit und Werbeferne dieses Angebots an, ferner die Identifizierbarkeit des Angebots als ein solches der jeweiligen Landesrundfunkanstalt bzw. des jeweiligen ARD-Gemeinschaftsangebots und die Zugänglichmachung des Angebots ohne die Erhebung eines speziellen Nutzungs-Entgelts.

2. Registrierung

Für die Nutzung des ARD Publishing Portals ist eine einmalige, kostenlose Registrierung erforderlich. Dafür übermittelt der Vertragspartner an den NDR folgende Daten: Firma, Vorname, Nachname der vertretungsberechtigten Person sowie Firmenadresse, Webseite, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.

3. Abschluss des Nutzungsvertrages

Um die Registrierung abschließen zu können, muss der Nutzer per Mausklick diese AGB akzeptieren. Durch die Verwendung von auf dem Portal eingestellten Programmangeboten in eigenen Angeboten des Nutzers kommt der Vertrag unter Einbeziehung der AGB mit der jeweils einstellenden Landesrundfunkanstalt (im Folgenden: der zuständigen LRA) zustande. Damit wird dem Vertragspartner unentgeltlich und nicht-exklusiv ermöglicht:

a) die Integration der bereitgestellten Programmangebote in das Angebot des registrierten Nutzers oder das seiner Kunden und/oder

b) die Nutzung des Video- bzw. Audioplayers zum Embedding im eigenen Angebot innerhalb eines vorab definierten Zeitraumes und/oder

c) das Abspielen einer bereitgestellten Video- oder Audiodatei bzw. eines bereitgestellten Livestreams per Verlinkung im eigenen Angebot.

Vor Vertragsschluss und Erteilung der Nutzungsbefugnis ist auf Nachfrage der zuständigen LRA die Art und Weise der geplanten Darstellung der bereitgestellten Programmangebote durch die Übersendung von Screenshots abzustimmen.

4. Hinweispflicht zu Logos, Marken und sonstigen Zeichen

Der Vertragspartner darf das im Rahmen der Produktion und ihrer Bezeichnung verwendete Logo (der zuständigen LRA, der Gemeinschaftseinrichtung oder der Sendung) im Videoplayer bzw. in den Grafikvorlagen nicht verändern. Darüber hinaus bedarf die Nutzung von Logos, Marken oder sonstigen Zeichen der vorherigen Zustimmung durch die zuständige LRA.

5. Weitergabe an Vertriebspartner

Der Vertragspartner kann bereitgestellte RSS-Feeds als sog. Digital Signage an seine Kunden unverändert weitergeben, sofern er weiterhin als Betreiber des Digital-Signage-Angebots auftritt. Die durch den NDR bereitgestellten Inhalte müssen in diesem Fall mit einem Passwort geschützt werden, das die Kunden nach erfolgreicher Registrierung im ARD Publishing Portal durch den NDR erhalten.

6. Werbefreiheit, Veränderungsverbot und Unentgeltlichkeit

Der Vertragspartner garantiert, dass das überlassene Angebot werbefrei abgespielt bzw. dargestellt wird. Sofern der Vertragspartner Werbung im Umfeld des Videoplayers oder RSS-Feeds im eigenen Online-Auftritt präsentiert, ist diese so zu gestalten, dass zwischen den bereitgestellten Programmangeboten und den Werbeaussagen inhaltlich weder unmittelbar noch mittelbar ein Bezug hergestellt werden kann. Insbesondere ist es nicht gestattet, das überlassene Programmangebot durch Werbung zu unterbrechen oder sonstige online-typische Werbeformen zu verwenden, etwa durch Pre-Roll- oder Post-Roll-Darstellungen, Splitscreen oder Bannerwerbung.

Der Vertragspartner erkennt ausdrücklich die freie redaktionelle Verantwortung der zuständigen LRA für die bereitgestellten Inhalte an und wird diese daher unverändert und in voller Länge nur im Rahmen der beantragten Nutzung verwenden.

Die bereitgestellten Programmangebote werden durch den Vertragspartner unverschlüsselt verfügbar gemacht.

Der Vertragspartner wird von Dritten kein Entgelt für die Nutzung der bereitgestellten Programmangebote erheben. Vom Vertragspartner eingesetzte Digital Rights Managementsysteme dürfen nicht angewendet werden.

6.a Besonderheiten bei Einbindung des Programmangebots in ein Laufband (sog. Crawl)

Soll das Programmangebot in ein Laufband eingebunden werden, bedarf es einer individuellen Vorab-Prüfung, ob insbesondere die unter Ziffer 6 genannten Anforderungen eingehalten werden.

7. Verantwortlichkeiten

Der Vertragspartner ist für die Einbindung der bereitgestellten Programmangebote in seinen Online-Auftritt bzw. in das Bildschirmangebot seiner Vertriebspartner selbst verantwortlich.

Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Einbindung von Inhalten via Embedding, Verlinkung oder RSS-Feed urheberrechtlich irrelevant ist und es keiner gesonderten Erlaubnis von Drittrechteinhabern bedarf (wesentliche Vertragsgrundlage). Die zuständige LRA weist insbesondere darauf hin, dass ihrerseits keine urheberrechtliche Nutzungserlaubnis eingeräumt wird. Sofern doch erforderlich, hat der Vertragspartner die für seine Nutzung erforderlichen Drittrechte, insbesondere von Verwertungsgesellschaften, selbst einzuholen und stellt die zuständige LRA insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

8. Vertragslaufzeit und Vertragsänderungen

Der Vertrag beginnt am Tag der Erteilung der Nutzungsbefugnis und gilt für eine Laufzeit von sechs Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere sechs Monate, sofern einer der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf kündigt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner gegen die Vorgaben dieser AGB verstößt.

Unabhängig davon endet die Nutzungsbefugnis für ein in der Verbreitungsplattform eingestelltes Programmangebot, wenn es die zuständige LRA aus rechtlichen (insbesondere urheber-, medien- oder presserechtlichen) Gründen nicht weiter zur Verbreitung bringen kann. In diesen Fällen wird die zuständige LRA das Angebot ohne Vorankündigung offline stellen. Dem Vertragspartner ist die Nutzung des entsprechenden Angebots ab diesem Zeitpunkt untersagt.

Sollte sich die rechtliche Bewertung des Embedding (s. Ziffer 7) ändern, ist der NDR berechtigt, die Zurverfügungstellung der Plattform fristlos zu beenden. Dem Vertragspartner erwachsen daraus keinerlei Schadensersatzansprüche.

Die jeweils zuständigen LRA behalten sich vor, die über das ARD Publishing Portal bereitgehaltenen Inhalte in ihrer Form zu verändern oder die Verbreitung dieser Inhalte einzustellen.

Der NDR kann die vorliegenden AGB nach Vorankündigung jederzeit ändern. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB zustimmt.

9. Pressearbeit und Marketing

Jegliche Presseveröffentlichung oder Marketing-Maßnahmen zu den über das ARD Publishing Portal bereitgehaltenen Inhalten sind ohne Genehmigung des NDR bzw. der zuständigen LRA unzulässig.

10. Datenschutz

Die für die Registrierung vom Vertragspartner übermittelten Daten (Ziffer 2) sowie die von ihm gegebenenfalls nach Ziffer 5 Satz 2 zu übermittelnden Daten seiner Kunden werden vom NDR auf gesicherten Servern in Deutschland speichert. Der NDR wird die Daten vertraulich behandeln und nicht für Werbezwecke nutzen. Ohne ausdrücklich und gesondert einzuholende Zustimmung des Vertragspartners werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben. Eine Weitergabe an die zuständige LRA ist zulässig.