Wer legt den Rundfunkbeitrag fest?
Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von einer oder von den Rundfunkanstalten festgelegt, sondern in einem transparenten, mehrstufigen Verfahren. In einem ersten Schritt ermitteln die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf und melden ihn bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an.
Die KEF, der 16 unabhängige Finanz-, Wirtschafts- und Rundfunkexpert*innen angehören, überprüft die Anmeldungen und gibt eine Empfehlung ab, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Beitragsanpassung erforderlich ist. Auf der Grundlage des KEF-Berichts legen die Ministerpräsident*innen der Länder dann die Höhe des Beitrags in einem Staatsvertrag fest. Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, braucht er die Zustimmung aller 16 Landesparlamente.
Die Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verankert, die Höhe des Beitrags regelt der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Sie beträgt derzeit monatlich 18,36 €. Dafür bekommt man die NDR Radioprogramme, das NDR Fernsehen, Das Erste, ZDF, ARTE, 3sat, PHOENIX, der Kinderkanal KI.KA, mehrere Digitalkanäle, das Deutschlandradio sowie weitere Radio-, Fernseh- und Onlineangebote anderer ARD-Sender.