Welche Aufgaben haben der*die Intendant*in und die Aufsichtsgremien des NDR?
Der Rundfunkrat vertritt in erster Linie die Interessen der Allgemeinheit, soweit es sich um das Programm handelt. Er besteht aus höchstens 58 Mitgliedern, die von politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Organisationen und Gruppen entsendet werden. Welche Organisationen und Gruppen das sind, regelt der NDR-StV. Zu den weiteren Aufgaben des Gremiums gehören u. a. die Genehmigung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses sowie die Wahl und Abberufung des Verwaltungsrats, des*der Intendant*in sowie des*der Stellvertreters*Stellvertreterin. Die Amtszeit des Rundfunkrats beträgt fünf Jahre.
Die Landesrundfunkräte, die aus den Rundfunkratsmitgliedern des jeweiligen Landes gebildet werden, überwachen die Einhaltung der Programmanforderungen für die jeweiligen Landesprogramme. Außerdem nehmen sie u. a. Stellung zum Entwurf des Wirtschaftsplans soweit die Belange des Landesfunkhauses betroffen sind.
Der Verwaltungsrat, der zwölf Mitglieder umfasst, kontrolliert die Geschäftsführung des*der Intendant*in. Das Gremium stellt u. a. den Wirtschaftsplan, den Jahresabschluss und den Entwicklungsplan des NDR fest. Darüber hinaus erlässt es die Finanzordnung und unterbreitet dem Rundfunkrat Vorschläge für die Wahl bzw. Abberufung des*der Intendant*in und des*der Stellvertreters*Stellvertreterin. Die Amtszeit des Verwaltungsrats beträgt fünf Jahre.
Der*die Intendant*in leitet den NDR. Gewählt wird er*sie vom Rundfunkrat auf Vorschlag des Verwaltungsrats. Mit dem*der Stellvertreter*in sowie den Direktor*innen berät der*die Intendant*in die Angelegenheiten des NDR. Er*sie sorgt u. a. dafür, dass das Programm den Programmanforderungen entspricht und ist gerichtlich sowie außergerichtlich gesetzliche*r Vertreter*in der Rundfunkanstalt.