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Unter dem Begriff Verwaltung sind im NDR alle Bereiche zusammengefasst, die nicht unmittelbar der Programmherstellung oder Programmverbreitung dienen. Dazu zählen die Intendanz (z. B. Leitung des NDR, Medienforschung), die Verwaltungsdirektion (Personal, Finanzen, Gebäudeverwaltung und Logistik) und das Justitiariat. Die Landesfunkhäuser Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben eigene Verwaltungsbereiche vor Ort.


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