Wie lautet der Programmauftrag des NDR?
Der Staatsvertrag verpflichtet den NDR "(...) den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben." (§ 5 Abs. 1 NDR-StV).
Das Programm soll informieren, bilden, beraten, unterhalten und insbesondere Beiträge zur Kultur anbieten. Darüber hinaus fordert der Staatsvertrag die angemessene Berücksichtigung der vielfältigen norddeutschen Regionen sowie ihrer Kultur und Sprache im Programm.
Zu diesem Zweck und zum Erhalt der kulturellen Identität soll der NDR sein Programm grundsätzlich in den vier Ländern seines Sendegebiets herstellen. Daher unterhält der NDR neben seinem zentralen Sitz und dem Landesfunkhaus in Hamburg Landesfunkhäuser sowie Studios und Korrespondentenbüros in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, die eigene regionale Radio- und Fernsehprogramme produzieren.