Entwicklung des Rundfunkbeitrags
Am 1. April 2015 reduzierte sich der monatliche Rundfunkbeitrag um 48 Cent auf 17,50 Euro pro Wohnung. Erstmals in der Geschichte der Rundfunkfinanzierung sank damit der Beitrag. Möglich wurde dies durch die im Jahr 2013 vorgenommene Umstellung von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag. Dadurch wurden 2013 und 2014 Mehrerträge erzielt. Von 2009 bis März 2015 war die Höhe des Rundfunkbeitrags bzw. der Rundfunkgebühr über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren mit 17,98 Euro konstant geblieben.
Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag für die ARD lagen 2017 bei 5.546,4 Millionen Euro, im Jahr 2018 bei 5.555,6 Euro. Die Rundfunkanstalten dürfen grundsätzlich nur den von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anerkannten Finanzbedarf verwenden. Die darüber hinausgehenden Mehrerträge von 1.115,3 Mio. Euro für den Zeitraum 2013 bis 2016 wurden daher der sogenannten Beitragsrücklage I zugeführt. Diese Beitragsrücklage I kann jetzt im Zeitraum 2017 bis 2020 verwendet werden.
Auch in der anschließenden Beitragsperiode 2017 bis 2020 stellte die KEF in ihrem 20. Bericht einen finanziellen Überschuss bei der ARD von 378 Mio. Euro fest und empfahl eine neuerliche Beitragssenkung auf 17,20 Euro. Die Landesregierungen und -parlamente folgten dieser Empfehlung nicht und so wird der Differenzbetrag in den Jahren 2017 bis 2020 einer Beitragsrücklage II zugeführt.