Die Aufgaben des NDR Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat besteht seit dem Jahr 1948. Von den zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern stammen jeweils zwei aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, sechs aus Niedersachsen.
Das Gremium überwacht die Geschäftsführung des Intendanten und fördert die Interessen des Norddeutschen Rundfunks. Es ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden und darf keine Sonderinteressen vertreten.
Der Verwaltungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Feststellung des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses
- Feststellung des Entwicklungsplanes
- Zustimmung zum Abschluss und zur Kündigung von Anstellungsverträgen mit außertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Vorschlag zur Wahl des Intendanten
Zu den Aufgaben des NDR Verwaltungsrates siehe auch §§ 26 und 31 des NDR Staatsvertrags.
Weitere Informationen
Dieser Artikel wurde ausgedruckt unter der Adresse:
https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/verwaltungsrat/Die-Aufgaben-des-NDR-Verwaltungsrates,taetigkeitsfelder100.html