Die Aufgaben des NDR Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat besteht seit dem Jahr 1948. Von den zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern stammen jeweils zwei aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, sechs aus Niedersachsen.

Das Gremium überwacht die Geschäftsführung des Intendanten und fördert die Interessen des Norddeutschen Rundfunks. Es ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden und darf keine Sonderinteressen vertreten.

Der Verwaltungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Feststellung des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses
  • Feststellung des Entwicklungsplanes
  • Zustimmung zum Abschluss und zur Kündigung von Anstellungsverträgen mit außertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Vorschlag zur Wahl des Intendanten 

Zu den Aufgaben des NDR Verwaltungsrates siehe auch §§ 26 und 31 des NDR Staatsvertrags.

 

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Person blättert in einer Akte, einem Aktenordner. © imago/Jochen Tack

Die Mitglieder des NDR Verwaltungsrats

Der NDR Verwaltungsrat besteht aus zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern, jeweils zwei aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, sechs aus Niedersachsen. mehr

Dr. Hedda Sander © NDR Foto: Ralf Plessmann

Der Finanzausschuss

Der Finanzausschuss des Verwaltungsrates besteht aus sechs Mitgliedern des Verwaltungsrates. Er bereitet die Beschlüsse des Verwaltungsrates für finanzielle Themen vor. mehr