Stand: 07.03.2024 17:21 Uhr

Reformprozess aktiv gestalten

Der Vorstand des NDR Rundfunkrates begrüßt, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz – wie zuvor schon die Rundfunkkommission der Länder und der von dieser eingesetzte Zukunftsrat – mit den Bedingungen befasst hat, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zeiten veränderten Mediennutzungsverhaltens zukunftsfest aufgestellt werden kann. Denn ohne strukturelle und inhaltliche Reformen sind die Akzeptanz und eine auskömmliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks künftig nicht dauerhaft zu sichern.

Der Rundfunkrat des NDR wird sich in den kommenden Wochen in seinen Gremien intensiv mit den öffentlich diskutierten Reformüberlegungen befassen. Ein wichtiges Anliegen ist dem Gremium schon jetzt, mehr Tempo in die Umsetzung und Weiterentwicklung der Digitalstrategie zu bringen. Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist digital und schon jetzt ist klar, dass das Feld der digitalen Innovation nicht allein der Privatwirtschaft überlassen werden darf.

Die Umschichtung von linearen zu digitalen Angeboten oder das fortgesetzte Arbeiten an einer gemeinsamen technischen Plattform sind aus Sicht des Vorstands wichtige Vorhaben, die weiterverfolgt werden müssen, um die junge Generation noch besser zu erreichen und einen effizienten Umgang mit den Beitragsmitteln sicherzustellen.

Soweit sich die Vorschläge auf die Ausgestaltung des Vergütungssystems im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die Zusammenarbeit der Sender mit Privatem Rundfunk und Presse, die Praktikabilität der vorgeschlagenen Immobilienkonzepte sowie die Frage, wie die Arbeit der Aufsichtsgremien durch unabhängige Evaluierungen sinnvoll unterstützt werden könnte, beziehen, sieht der Vorstand hier noch viele offene Fragen, die einer weiteren Diskussion bedürfen.

Wenig zielführend erscheinen dem Vorstand insbesondere die Vorschläge einer zusätzlichen zentralen Anstalt mit zusätzlichen Gremien und einer neuen Aufgabenzuweisung der KEF.

Dietmar Knecht, Vorsitzender des NDR Rundfunkrates: „Die nachträgliche Bewertung der Auftragserfüllung ist aus gutem Grund keinem externen Expertengremium, sondern dem Rundfunkrat als möglichst breitem Spiegelbild der Gesellschaft vorbehalten.“

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Hamburg, 07.03.2024

V.i.S.d.P.:
Dietmar Knecht
Vorsitzender des Rundfunkrates
Gremiengeschäftsstelle
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg