Die Aufsichtsgremien des NDR
Rundfunkrat
Der Rundfunkrat besteht seit dem Jahr 1955. Er vertritt die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und berücksichtigt die Vielfalt der Meinungen der Bürgerinnen und Bürger. Der Rundfunkrat ist zuständig für die Überwachung der Programmanforderungen und die Beratung des Intendanten in allgemeinen Programmangelegenheiten. Die 58 Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und repräsentieren bedeutsame gesellschaftliche, weltanschauliche und politische Organisationen und Gruppen aus den vier Staatsvertragsländern.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht seit dem Jahr 1948. Er überwacht die Geschäftsführung des Intendanten und fördert die Interessen des NDR. Er ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden und darf keine Sonderinteressen vertreten. Von den 12 ehrenamtlichen Mitgliedern stammen jeweils zwei aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, sechs aus Niedersachsen.