Die Aufsichtsgremien des NDR

Rundfunkrat

Der Rundfunkrat besteht seit dem Jahr 1955. Er vertritt die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und berücksichtigt die Vielfalt der Meinungen der Bürgerinnen und Bürger. Der Rundfunkrat ist zuständig für die Überwachung der Programmanforderungen und die Beratung des Intendanten in allgemeinen Programm­angelegenheiten. Die 58 Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und repräsentieren bedeutsame gesellschaftliche, weltanschauliche und politische Organisationen und Gruppen aus den vier Staatsvertragsländern.

 

Weitere Informationen
NDR Rundfunkrat bei einer Sitzung im Konferenzraum beim NDR in Hamburg-Lokstedt © NDR Foto: Marcus Krüger

NDR Rundfunkrat

Aufgaben, Aufbau und aktuelle Informationen des NDR Rundfunkrates. mehr

 

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht seit dem Jahr 1948. Er überwacht die Geschäftsführung des Intendanten und fördert die Interessen des NDR. Er ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden und darf keine Sonderinteressen vertreten. Von den 12 ehrenamtlichen Mitgliedern stammen jeweils zwei aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, sechs aus Niedersachsen.