Medienprivileg

Eine datenschutzrechtliche Besonderheit besteht für den NDR als Medienunternehmen im datenschutzrechtlichen Medienprivileg, das dem NDR für seinen Unternehmenskernbereich - nämlich der Programmherstellung und -verbreitung - notwendige Freiräume für die Verarbeitung personenbezogener Daten einräumt:

So finden die Bestimmungen über den Datenschutz auf personenbezogene Daten, die ausschließlich eigenen journalistisch-publizistischen Zwecken des NDR dienen, nur eingeschränkt Anwendung. Dieses Medienprivileg folgt aus einer Abwägung zwischen dem Interesse einer Person am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und der Bedeutung der Rundfunkfreiheit für ein pluralistisches Gemeinwesen.

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