Das Medienunternehmen
Der Intendant/die Intendantin leitet den NDR. Gewählt wird er oder sie vom Rundfunkrat auf Vorschlag des Verwaltungsrats. Mit der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter sowie den Direktorinnen und Direktoren berät der Intendant/die Intendantin die Angelegenheiten des NDR.
Gesetzliche Grundlage für den NDR ist der NDR Staatsvertrag, der Aufgaben, Organisation und gesellschaftliche Kontrolle der Rundfunkanstalt regelt. Der Staatsvertrag wurde zwischen den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geschlossen.