Rundfunkbeitrag: NDR Intendant begrüßt die BVerfG-Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die vorläufige Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro rückwirkend zum 20. Juli angeordnet. NDR Intendant Joachim Knuth begrüßt den Beschluss. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts haben damit den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandfunk stattgegeben. Denn: Die Entscheidung der Landesregierung Sachsen-Anhalts, den Landtag nicht über die Höhe des Rundfunkbeitrags abstimmen zu lassen, war dem BVerfG zufolge verfassungswidrig.
"Der Beschluss ist ein wichtiges Signal für die öffentlich-rechtliche Unabhängigkeit und Staatsferne. Und er bekräftigt die wachsende Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten eines immer komplexer werdenden Informationsaufkommens. Der NDR hat als Vier-Länder-Anstalt besonders umfassende Ansprüche an Information und regionale Berichterstattung, denen wir auch zukünftig gerecht werden wollen. Ohne die heutige Entscheidung - und vor dem Hintergrund, dass wir bereits Kürzungen und Einschnitte in der Höhe von 300 Millionen Euro für vier Jahre vorgenommen haben - wäre das schwierig geworden."
ARD-Vorsitzender: "Entscheidung zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit"
Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls begrüßt. Sie versetze die ARD in die Lage, "in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen", sagte Buhrow am Donnerstag.
Er begrüßte die eindeutige Entscheidung und betonte, der Beschluss stehe in Kontinuität mit der bewährten Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags müsse frei von politischen Interessen erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesländer zudem aufgefordert, einen neuen Staatsvertrag zu schließen, in dem der Rundfunkbeitrag festgesetzt wird.
Für alle Beitragszahlende gilt: Sie müssen nichts aktiv unternehmen
Der Beitragsservice wird gemeinsam mit ARD, ZDF und Deutschlandradio die Umsetzung des Beschlusses vorbereiten und entsprechende Änderungen am Beitragseinzugsverfahren vornehmen.
Beitragszahlende zahlen den Rundfunkbeitrag zunächst weiter wie gewohnt. Der Beitragsservice wird mit Umsetzung der Änderungen auf die Beitragszahlenden zukommen. Alle Informationen werden rechtzeitig auch auf rundfunkbeitrag.de veröffentlicht.