Angebotsbeschreibung / Telemedienkonzept "eins-extra.de"
I. Drei-Stufen-Test-Verfahren
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet ARD und ZDF, neue und veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,
1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht ,
2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.
Gemäß Art. 7 des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (PDF) ist diese Prüfung auch für die bereits bestehenden Angebote durchzuführen.
Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks führt das Prüfverfahren für das Angebot „eins-extra.de“ durch (die Zuständigkeit für Gemeinschaftsangebote der ARD richtet sich nach dem sog. Federführungsprinzip).
Übersicht über Drei-Stufen-Test bei ARD-Gemeinschaftsangeboten (122,76 KB) (pdf)
ARD-Genehmigungsverfahren (26 KB) (pdf)
NDR-Genehmigungsverfahren (41 KB) (pdf)
II. Angebotsbeschreibung
Die bestehenden Telemedien-Gemeinschaftsangebote der ARD sind in einem Gesamtkonzept dargestellt. Die Beschreibung des vom NDR Rundfunkrat zu prüfenden Angebots „eins-extra.de“ befindet sich auf den Seiten 83-87.
Angebotsbeschreibung/Telemedienkonzept (6,53 MB) (pdf)
III. Gelegenheit zur Stellungnahme
Gemäß § 11 f Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrages ist Dritten durch das zuständige Gremium in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens 6 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks hat am 15.05.2009 beschlossen, den Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen auf 8 Wochen zu verlängern, also ab Beginn des Verfahrens am 03.06.2009 bis Mittwoch, den 29.07.2009.
Die Stellungnahmen zu dem Angebot „eins-extra.de“ sind schriftlich per Post oder per E-Mail an den Vorsitzenden des Rundfunkrates des Norddeutschen Rundfunks, Herrn Dr. Karl-Heinz Kutz, an die folgende Adresse zu richten:
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
E-Mail: dst-einsextra@ndr.de
Es wird gebeten, Stellungnahmen zu dem Angebot „eins-extra.de“ ausschließlich an den Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks einzureichen.
Der Rundfunkrat ist zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Es wird daher gebeten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu kennzeichnen und gesondert in sicherer Form (per Post mittels Einschreiben/Rückschein) an den Rundfunkrat zu übermitteln.
Dritte können ihre Stellungnahmen auch unmittelbar an den Gutachter (s. unten IV) senden (der Gutachter wird vertrauliche Daten aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht im Gutachten ausweisen).
IV. Gutachter zu den marktlichen Auswirkungen
Zu den Auswirkungen des o.g. Angebots auf den ökonomischen Wettbewerb wird der Rundfunkrat gutachterliche Beratung hinzuziehen.
Zur Auswahl des unabhängigen Sachverständigen führt der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks derzeit ein Interessenbekundungsverfahren durch.
Der Rundfunkrat wird den Namen des Gutachters unverzüglich nach dessen Beauftragung auf dieser Internetseite veröffentlichen.
V. Entscheidung des Rundfunkrates
Der Rundfunkrat wird das Ergebnis seiner Beratung einschließlich der eingeholten Gutachten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf dieser Internetseite bekannt geben.
VI. Kontakt
Für Rückfragen zum Verfahren steht Ihnen der Vorsitzende des Rundfunkrates des Norddeutschen Rundfunks, Herr Dr. Karl-Heinz Kutz, zur Verfügung. Bei technischen Schwierigkeiten (Herunterladen der Angebotsbeschreibung) wenden Sie sich bitte an Herrn Jürgen Werwinski aus der Online-Abteilung des Norddeutschen Rundfunks, Tel. (040) 4156-3581.