Stand: 21.06.2011 01:00 Uhr

Geschlossene Fonds: Schulungsmitschnitt und Datenpanne könnten Postbank in Bedrängnis bringen

Der Mitschnitt einer Schulungsveranstaltung für Finanzberater könnte nach Informationen des Radiosenders NDR Info die Postbank juristisch in Bedrängnis bringen. Ein leitender Vertriebsmitarbeiter des Geldinstituts sagt darin gegenüber Kollegen, dass Kunden beim Verkauf von geschlossenen Fonds nur selten über die Höhe von Provisionen aufgeklärt würden. In dem NDR Info vorliegenden Mitschnitt eines Muster-Verkaufsgesprächs bietet der Postbank-Berater eine Beteiligung an einem Fonds für Computerspiele an: "Wir selber verdienen zehn Prozent daran. Das sag‘ ich aber nicht. Man sollte das zwar erzählen, wir machen das aber eher selten."

Das Mustergespräch war während eines Postbank-Seminars für rund 50 Berater im Juni 2009 aufgenommen worden. Der Bundesgerichtshof hatte jedoch bereits am 20. Januar 2009 entschieden, dass die Berater bei geschlossenen Fonds Provisionen offenlegen müssen. Zahlreiche Kunden, deren Fonds Verluste aufweisen, gehen derzeit juristisch gegen die Postbank vor. Das Geldinstitut weist den Vorwurf der Falschberatung bislang zurück: "Die Kunden sind auf Basis der zu dem Zeitpunkt jeweils geltenden Rechtsprechung über Provisionen informiert worden."

Die Probleme mit Finanzprodukten, die über die Postbank vertrieben wurden, sind den Recherchen zufolge offenbar größer als bisher bekannt. Betroffen sind mindestens vier Fonds, die insgesamt tausende Anleger gezeichnet hatten. NDR Info hatte bereits im Februar 2011 über einen Südafrika-Fonds eines Hamburger Emissionshauses berichtet, durch den zahlreiche Postbank-Kunden ihre Einlagen verloren hatten. Die Postbank und ihre Berater hatten für den Verkauf der Finanzprodukte zwischen zehn und 15 Prozent Provision kassiert.

Die Postbank ist zudem im Zusammenhang mit dem Vertrieb der geschlossenen Fonds Anfang Juni ins Visier der Datenschutzbehörden geraten. Hintergrund ist eine E-Mail eines Postbank-Finanzberaters aus Neubrandenburg, in der er für einen Immobilienfonds warb. Der Mann hatte das Schreiben am 20. Mai 2011 an rund 70 Adressaten geschickt und als "vertraulich" und mit "hoher Priorität" gekennzeichnet. Allerdings konnten die Empfänger alle privaten E-Mail-Adressen einsehen, an die die Werbung versendet worden war, was einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt. Eine Frau hatte sich daraufhin bei der nordrhein-westfälischen Datenschutzbehörde beschwert. Sie könne sich nicht erklären, woher der Finanzvermittler ihre E-Mail-Adresse erhalten habe, heißt es in einem Schreiben der Behörde an die Postbank, das NDR Info vorliegt. Die Datenschützer weisen deshalb darauf hin, "dass die Zusendung von Werbemails außerhalb bestehender Geschäftsbeziehungen (...) unzulässig ist und mit einem Bußgeld geahndet oder als Straftat verfolgt werden kann."

Die Postbank räumte ein, von den Datenschützern kontaktiert worden zu sein. Gegen den Berater seien "vertragsrechtliche Konsequenzen" eingeleitet worden.


Zitate frei bei Nennung NDR Info.

21. Juni 2011/RP

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