Stand: 26.05.2011 09:59 Uhr

Länderklausel bei umstrittener CO2-Lagerung laut Gutachten nicht wirksam

Die Bundesländer können die Erprobung von CCS, der umstrittenen unterirdischen Lagerung von CO2, auf ihren Gebieten offenbar doch nicht pauschal verhindern. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Demnach dürfte ein "kategorischer Ausschluss des gesamten Landesgebietes" ohne Einzelfallprüfung "nicht möglich" sein.

Die sogenannte "Länderklausel" im Entwurf des CCS-Gesetzes wäre damit unwirksam. Die Bundesregierung und die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten sich erst nach zähen Verhandlungen auf diese Klausel geeinigt. Sie sollte es den Ländern ermöglichen, die unterirdische Lagerung von CO2 grundsätzlich auszuschließen und somit auf massive Bürgerproteste zu reagieren. Um die CO2-Einlagerung zu verhindern, sind laut Gutachten zahlreiche Einzelfallprüfungen notwendig.

"Die Länder werden für jeden Landesteil im Einzelnen gerichtsfest begründen müssen, warum CCS dort ausgeschlossen werden kann", sagte Oliver Krischer, Energieexperte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu "NDR aktuell" im NDR Fernsehen. "Ich kann mir bei Ländern mit einer enormen Flächengröße wie Niedersachsen nicht vorstellen, dass man das mit einem Landesgesetz komplett ausschließt."

Für Kiel und Hannover ist das Gutachten der zweite Dämpfer in Sachen CCS innerhalb weniger Wochen. Erst kürzlich mussten die Regierungen eingestehen, dass sie eine Einlagerung von CO2 vor den Küsten, außerhalb der 20-Meilen-Zone, nicht verhindern können.

Krischer veröffentlichte zudem eine Landkarte, die seinen Angaben zufolge bestätigt, dass große Teile Norddeutschlands und Brandenburgs für die unterirdische Lagerung von CO2 geeignet seien. Die Karte basiere auf einem neuen Zwischenbericht der Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR), so Krischer.

26. Mai 2011 / JS

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