NDR Rundfunkrat wählt Ute Schildt aus Mecklenburg-Vorpommern zur Vorsitzenden
Ute Schildt aus Mecklenburg-Vorpommern ist neue Vorsitzende des NDR Rundfunkrats. Das Gremium wählte sie am Freitag, 27. September, in Hamburg zur Nachfolgerin von Uwe Grund (Hamburg). Der Vorsitz wechselt gemäß NDR-Staatsvertrag alle 15 Monate in der Reihenfolge Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die Diplom-Chemikerin aus Vorpommern gehört dem NDR Rundfunkrat seit November 2008 an; entsandt ist sie vom SPD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern. Zu stellvertretenden Vorsitzenden des Rundfunkrats gewählt wurden Dagmar Pohl-Laukamp aus Schleswig-Holstein (Landesnaturschutzverband), Ursula Thümler aus Niedersachsen (Landesfrauenrat) und Uwe Grund aus Hamburg.
Ute Schildt anlässlich ihrer Wahl: "Viele Menschen haben von der Arbeit des Rundfunkrats nur vage Vorstellungen. Dem möchte ich begegnen und zu einer noch besseren Kommunikation der Gremienarbeit in der Öffentlichkeit beitragen." Ute Schildt dankte ihrem Vorgänger Uwe Grund für seine Bereitschaft, den Vorsitz der Gremienvorsitzenden-Konferenz (GVK) der ARD fortzuführen. Mit dem bisherigen GVK-Vorsitzenden Grund hatte der Vorstand bereits zum Jahresbeginn 2013 vereinbart, dass er diese Aufgabe im Interesse der Kontinuität für die gesamte Dauer der ARD-Geschäftsführung des NDR wahrnimmt.
Der NDR Rundfunkrat ist ehrenamtlich tätig. Die 58 Mitglieder des Gremiums sind in repräsentativer Weise von bedeutsamen gesellschaftlichen, konfessionellen und politischen Organisationen und Gruppen aus den vier NDR-Staatsvertragsländern entsandt. Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen und berät den Intendanten in programmlichen Angelegenheiten. Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben des Gremiums gehört u. a. auch die Wahl und Abberufung des Intendanten sowie des Verwaltungsrats. Dem Rundfunkrat obliegt die Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Foto: ARD-Foto.de
27. September 2013/MG
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