Stand: 03.08.2009 08:54 Uhr

NDR 90,3: Babyklappe

von Dietrich Lehmann

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ihr Vorermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Babyklappe gegen den Verein SterniPark eingestellt.

Es gebe keinen Anlaß, ein strafrechtliches Vergehen bei Verantwortlichen des Vereins wegen angeblich verschwundener Kinder zu vermuten, so Staatsanwalt Wilhelm Möllers zu NDR 90,3.
Vor mehr als einem Monat hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg Vorermittlungen gegen SterniPark aufgenommen. Der Hintergrund: Der Verein weigert sich, Daten und Schicksale seiner Babyklappenkinder aus dem vergangenen Jahr der Sozialbehörde nachzuweisen. Senator Dietrich Wersich hatte SterniPark in dem Zusammenhang scharf kritisiert. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft einen Ordner Unterlagen der Behörde geprüft, außerdem eine sogenannte Tatsachenbescheinigung von Notar und Ex-Bürgermeister Henning Voscherau. Staatsanwalt Wilhelm Möllers sagte NDR 90,3, es gebe keine ausreichenden Tatsachen für einen Anfangsverdacht strafbarer Handlungen. Anhaltspunkte für Kinderhandel habe man nicht gefunden, so Möllers weiter. Erst in dieser Woche hatte die Sozialbehörde SterniPark erneut öffentlich aufgefordert, die Daten von anonym abgegebenen Kindern und deren Schicksale einem unabhängigen Institut zu offenbaren, um mögliche Zweifel über deren Verbleib auszuräumen.

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