Stand: 12.02.2014 16:16 Uhr

"Panorama 3": Nacktbilder im Fall Edathy offenbar nicht strafbar

Der langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy soll zwischen dem 21. Oktober 2005 und dem 18. Juni 2010 Film- und Foto-Sets mit Nacktaufnahmen von Kindern bei einer kanadischen Firma 4P5P bestellt und erhalten haben. Dies geht nach neuesten Recherchen des NDR Politikmagazins "Panorama 3" aus dem Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Hannover hervor. Wie "Panorama 3" aus Ermittlerkreisen erfuhr, soll es sich bei den Nacktbildern um Aufnahmen der so genannten Kategorie 2 handeln, bei denen die Genitalien nicht im Vordergrund stehen. Sie zeigen unbekleidete Jungs im Alter von ungefähr 8 bis 14 Jahren. Sexuelle Handlungen werden nicht dargestellt. Der Besitz solcher Aufnahmen ist in Deutschland nicht strafbar.

Aus Sicht der Ermittler begründet der Besitz bzw. die Beschaffung von Bildern dieser Art jedoch einen hinreichenden Verdacht, dass ein Beschuldigter auch härtere Kinderpornographie der Kategorie 1 konsumiert. Vor diesem Hintergrund leitet eine Staatsanwaltschaft in der Regel ein Ermittlungsverfahren ein, um den Verdacht zu bestätigen oder zu entkräften. Mit seiner Unterschrift unter den Durchsuchungsbeschluss hat der unterzeichnende Richter in diesem Fall den Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft Hannover als begründet anerkannt.

Sebastian Edathy wies die Vorwürfe heute erneut zurück. Gegenüber "Spiegel Online" sagte er: "Nach mir vorliegenden Informationen wirft mir die Staatsanwaltschaft ausdrücklich kein strafbares Verhalten vor. Die Durchsuchungen waren nicht nur unverhältnismäßig, sondern stehen im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen. Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft demnächst einräumt, dass die Vorwürfe gegenstandslos sind".


12. Februar 2014/RP

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