Stand: 01.08.2019 17:00 Uhr

Hohe Zusatzgewinne für Radiologen durch Kontrastmittel

In fünf Bundesländern in Deutschland können Radiologen durch die Abrechnung von Kontrastmitteln Zehntausende Euro zusätzlich im Jahr verdienen. Das ergeben Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung auf Basis von internen Unterlagen von Radiologiepraxen und Pharmaherstellern.  

Demnach konnten zum Beispiel Radiologen in Bayern das MRT-Kontrastmittel Dotagraf von der Firma Jenapharm zum Preis von 760 Euro je Liter einkaufen und von den Krankenkassen dafür 3900 Euro über Kontrastmittel-Pauschalen erstattet bekommen. Damit sind mit einem einzigen MRT-Gerät Zusatzeinnahmen von rund 100.000 Euro pro Jahr möglich. Auf Anfrage teilt das Pharma-Unternehmen mit: „Wir bitten um Verständnis, dass Jenapharm, ein Tochterunternehmen von Bayer, zu Geschäftsbeziehungen Dritter grundsätzlich keine Stellung nimmt.“

Außer in Bayern können Radiologen auch in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Kontrastmittel über Pauschalen abrechnen. Bei diesem Modell kaufen niedergelassene Radiologen Kontrastmittel für Computertomographen (CT) und Magnetresonanztomographen (MRT) ohne Preisbindung bei Pharmaunternehmen ein und rechnen sie dann zu einer festen Pauschale bei den Krankenkassen ab. Wie niedrig die tatsächlichen Einkaufspreise sind, war bisher ein gut gehütetes Geheimnis der Branche. NDR, WDR und SZ liegen nun erstmals Dutzende von Einkaufsrechnungen von Radiologen und Liefer-Angebote von Firmen vor, die zeigen, zu welch niedrigen Preisen die Ärzte diese Präparate tatsächlich einkaufen.

Der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer hält das Modell für „strafwürdig“. Die Pauschalen nützten „weder den Patienten noch den Krankenkassen noch dem Solidarsystem. Sie führen zur ungerechtfertigten Bereicherung von Einzelnen und das ist nicht zu akzeptieren.“ Fischer fordert deshalb die Krankenkassen auf, dieses Modell zu beenden. Und der Gesetzgeber solle dafür sorgen, dass diese enormen Zusatzgewinne untersagt werden.

Ein ebenfalls interner Vergleich von 28 radiologischen Praxen des „Radiologienetzes Deutschland“ legt zudem nahe, dass Ärzte in jenen Bundesländern, in denen sie an Kontrastmitteln verdienen können, doppelt so viel MRT-Kontrastmittel einsetzen wie in den Bundesländern, in denen die Abrechnung direkt über die Krankenkasse läuft. Das ist deshalb problematisch, weil einige dieser Kontrastmittel im Verdacht stehen, seltene schwere Nebenwirkungen verursachen zu können.

Auch einige Radiologen selbst lehnen die Zusatzgewinne ab. So sagt Prof. Dr. Henrik Michaely aus Karlsruhe, der im Auftrag der Deutschen Röntgengesellschaft die Sicherheit von Kontrastmitteln bewertet: „Sobald ich als Arzt Geld verdienen kann mit dem Handel von Kontrastmitteln, sehe ich das eigentlich auch als Verstoß gegen die Berufsordnung von uns Ärzten“. Dort heißt es, Ärzten sei es nicht gestattet, sich für den Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln Vorteile gewähren zu lassen.

Ob Radiologen Kontrastmittel über lukrative Pauschalen abrechnen können oder nicht, vereinbaren vor Ort jeweils die Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Federführend ist hierbei die AOK der jeweiligen Region. Bundesweit gibt es die unterschiedlichsten Regelungen. Im Gegensatz zu den fünf Ländern mit dem Pauschal-Modell wird beispielsweise in Berlin und Schleswig-Holstein die Lieferung von Kontrastmittel öffentlich ausgeschrieben. Die für Berlin zuständige AOK Nordost teilte auf Anfrage mit, dass sie dadurch Einsparungen von 7,7 Millionen Euro pro Jahr erwarte. Auf das gesamte Bundesgebiet hochgerechnet, ergäbe das eine Einsparsumme von 180 Millionen Euro für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).

Auf Anfrage von NDR, WDR und SZ teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, dass es die Verantwortung bei den Krankenkassen sehe. Sie müssten sich auch bei den Vereinbarungen über Kontrastmittel an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten. “Bei Verstößen können die Aufsichtsbehörden der Krankenkassen einschreiten”, diese müssten die “Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots im Einzelfall prüfen”, so das Bundesgesundheitsministerium.

Die AOK Nordrhein, die AOK Rheinland, die AOK Nordwest, die AOK Bayern, die AOK Niedersachsen, die AOK Nordost und der AOK Bundesverband lehnten ein Interview zum Thema Kontrastmittel ab. Schriftlich teilte die AOK Bayern auch im Namen der anderen bayerischen Krankenkassen mit: „Die aktuelle Auswertung der Zahlen belegt, dass Ärzte zu teils deutlich niedrigeren Preisen Kontrastmittel beziehen, als von den Krankenkassen über die Pauschalen vergütet wird.“ Deshalb verhandle man nun, um „künftig eine Vergütung auf Grundlage von Marktpreisen zu erreichen“. Die für Bereich Westfalen-Lippe zuständige AOK Nordwest schrieb auf Anfrage: „Mit der jetzt bestehenden juristischen Klarheit wird derzeit geprüft, ob eine Ausschreibung von Kontrastmitteln auch für die GKV in Westfalen-Lippe umgesetzt werden kann.“


Mehr zu dem Thema auf panorama.de und heute um 21.45 Uhr in der Sendung „Panorama“ im Ersten.

01. August 2019 /LL

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