Stand: 13.02.2018 12:12 Uhr

Gefängnisstrafe für Holocaust-Leugnerin Haverbeck: „Keine Fahnenflucht“

Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss nun doch ins Gefängnis: Nach mehreren Verurteilungen ist ein erstes Urteil gegen die 89-jährige Rechtsextremistin rechtskräftig geworden. Dem NDR-Politikmagazin „Panorama“ im Ersten sagte sie, sie wisse noch nicht genau, wie es nun weitergehe. Unterstützer hätten ihr eine Flucht ins Ausland nahe gelegt. „Fahnenflucht kommt für mich in meinem Alter aber nicht in Frage“, unterstrich Haverbeck.

Zwei Jahre Haft stehen der Auschwitz-Leugnerin Haverbeck jetzt bevor, weil sie wiederholt die Nazi-Verbrechen bestritten und damit die Herrschaft der Nationalsozialisten gerechtfertigt hatte. Das Oberlandesgericht Celle hat die Revision gegen ein Urteil vom Landgericht Verden zurückgewiesen, wie eine Sprecherin „Panorama“ bestätigte. Damit ist das Urteil rechtskräftig und Haverbeck muss demnächst ihre Haftstrafe antreten. Über eine mögliche Haftunfähigkeit muss die zuständige Staatsanwaltschaft Verden entscheiden.

Das Landgericht Verden hatte Haverbeck im August vergangenen Jahres wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Hintergrund waren Beiträge der Rechtsextremistin im Neonazi-Blatt „Stimme des Reiches“. Darin bestritt sie den Holocaust. „Wir haben nicht die Erwartung, dass Sie aufhören“, sagte Richter Joachim Lotz bei der Urteilsverkündung zur Angeklagten. Haverbeck ist mehrfach vorbestraft und macht dennoch weiter.

Haverbeck tritt nicht nur regelmäßig in rechtsextremen Kreisen als Referentin auf, sondern stellt den Massenmord der Deutschen an den Juden auch in ihren Schriften als „Lüge“ dar. Auch im „Panorama“-Interview hatte sie den Holocaust mehrfach geleugnet.

Ihre krude Argumentation, dass Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei, ist freilich widerlegt. Dennoch hat die Auschwitz-Leugnerin ihre Anhänger in weiten Teilen der rechtsextremen Szene. Unterstützer prangern im Rahmen der Prozesse gegen Haverbeck eine vermeintliche „Gesinnungsjustiz“ an. Seit Ende 2015 sammelt Haverbeck Urteile mit Gefängnisstrafen ohne Bewährung. Zuletzt hatte das Berliner Amtsgericht sie wegen Volksverhetzung verurteilt. Weil die Rechtsextremistin stets durch alle Instanzen geht, ziehen sich die Verfahren. Mit dem Urteil aus Verden, das jetzt rechtskräftig ist, muss Haverbeck nun erstmals ins Gefängnis.

13. Februar 2018/RP

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