Stand: 12.11.2019 13:47 Uhr

Wem gehört der NDR?

Der NDR ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Ziel und Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rund­funks ist es, einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten und damit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung beizutragen. Politisch und wirtschaftlich ist der NDR unabhängig. Gesetzliche Grundlage ist der NDR-Staatsvertrag (NDR-StV), der Aufgaben, Organisation und gesellschaftliche Kontrolle der Rundfunkanstalt regelt. Im NDR-StV. sind u. a. der Grundversorgungsauftrag und der Programmauftrag definiert.

Als gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts hat der NDR das Recht zur Selbstverwaltung. Organe der Selbstverwaltung sind der Rundfunkrat, die Landesrundfunkräte, der Verwaltungsrat und der*die Intendant*in. Die Rechtsaufsicht über den NDR führen die Regierungen der Staatsvertragsländer, die Finanzkontrolle erfolgt durch deren Rechnungshöfe. Aufgaben und Befugnisse der Organe sind im NDR-StV festgeschrieben. Weitere Regelungen und Ausführungsbestimmungen enthalten die NDR Satzung und die NDR Geschäftsordnung. Einen Eigentümer hat der NDR nicht; er gehört der Allgemeinheit.

 

NDR Logo
Dieser Artikel wurde ausgedruckt unter der Adresse: https://www.ndr.de/der_ndr/zahlen_und_daten/Wem-gehoert-der-NDR,ndr248.html