Das Maschseefest in Hannover. © picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG)/News Aktuell via AP Images Foto: Kevin Münkel

Klage abgewiesen: Maschseefest darf fortgesetzt werden

Stand: 10.08.2023 14:37 Uhr

Das Maschseefest in Hannover darf wie geplant bis Sonntag fortgesetzt werden. Das Verwaltungsgericht hat heute einen Eilantrag abgelehnt, in dem ein sofortiger Stopp des Volksfestes gefordert wurde.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover habe am Nachmittag entschieden, dass keine rechtswidrige Lärmbelästigung vorliege, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Antragstellerin, die in einem Wohngebiet in der Nähe des Nordufers wohnt, hatte sich durch den vom Fest ausgehenden Lärm in ihrer Nachtruhe beeinträchtigt gefühlt. Das Gericht befand, der Antrag sei unzulässig, soweit er sich auf die südlichen Bereiche des Ostufers, den Bereich an der Geibelstraße und auf den Bereich rund um die Maschseequelle beziehe. Diese befänden sich nicht in Wohnortnähe zur Antragstellerin und könnten diese daher auch nicht beeinträchtigen. Gegen den Beschluss kann innerhalb der kommenden zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.

Auch das Genehmigungsverfahren rechtens

Die Frau hatte neben dem Eilantrag auch eine Klage eingereicht. Im Klageverfahren geht es ihr um die Aufhebung der Genehmigung des Maschseefestes. Veranstalter ist die Hannover Veranstaltungs GmbH, eine Tochterfirma der niedersächsischen Landeshauptstadt. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erteilten Erlaubnis für die Durchführung des Festes, erklärten die Richter am Mittwoch. Zuvor hatten sich die beteiligten Parteien - die Stadt Hannover, der Veranstalter und der Anwalt der Klägerin - zu dem Sachverhalt geäußert.

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Anwalt der Klägerin prüft weitere Beschwerde

Der Geschäftsführer der Hannover Veranstaltungs GmbH, Hans Nolte, zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei für die Standbetreiber eine gute Nachricht. Der Rechtsanwalt der Klägerin, Hanns-Christian Fricke, ist überzeugt, dass der Antrag zu Unrecht abgelehnt wurde. An den Tagen, als die Lautstärke gemessen wurde, sei die Lautstärke der Musik beim Fest deutlich reduziert worden, behauptet Fricke. Ein zweites Gutachten sei vom Gericht nicht hinreichend gewürdigt worden. Fricke prüft nach eigenen Angaben, ob er für seine Mandantin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreicht.

Veranstalter hoffen auf einen starken Endspurt

Das See-Festival läuft seit dem 26. Juli. In den ersten elf Tagen waren lediglich rund 920.000 Gäste gezählt worden - deutlich weniger als im Vorjahr: 2022 waren zur Halbzeit rund 1,3 Millionen Besucherinnen und Besucher gezählt worden. Grund für den Rückgang sei vor allem das regnerische Wetter, so die Organisatoren. Jetzt hoffen sie auf einen guten Endspurt in der letzten Maschseefest-Woche dieses Jahres. Im vergangenen Jahr hatten insgesamt rund 2,2 Millionen Menschen das Fest rund um den Maschsee besucht.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 10.08.2023 | 06:30 Uhr