VIDEO: Reisen nur mit Handgepäck: So passt mehr hinein (7 Min)

Handgepäck im Flugzeug: Was darf rein, was nicht?

Stand: 09.07.2024 09:40 Uhr

Um Ärger am Flughafen zu vermeiden, sollten Reisende die Sicherheits- und Zollvorschriften kennen. Wie groß darf das Handgepäck sein, welche Flüssigkeitsmengen sind erlaubt? Was ist mit Souvenirs?

Wer in den Urlaub fliegt, hat meist persönliche Dinge im Handgepäck. Doch nicht alles darf hinein. Um Probleme bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen zu vermeiden, sollte man genau wissen, was erlaubt ist und was nicht. Das gilt auch für Waren aus dem Dutyfree-Shop und Andenken, die Urlauber auf der Rückreise mitnehmen. Denn nicht alles darf eingeführt werden.

Welche Flüssigkeitsmengen dürfen ins Handgepäck?

Wer von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union abfliegt, sollte die geltenden EU-Sicherheitsvorschriften beachten. In Nicht-EU-Staaten können die Bestimmungen abweichen, Passagiere sollten sich deshalb vorab über die dortigen Regelungen informieren. Flugreisende in der EU dürfen im Handgepäck nur Flüssigkeiten in Behältern mit jeweils maximal 100 Millilitern mit ins Flugzeug nehmen. Dazu gehören auch Cremes, Zahnpasta oder Lipgloss. Alle Fläschchen und weitere Behältnisse müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verpackt sein und bei der Kontrolle separat vorgezeigt werden.

Kosmetikartikel in einem durchsichtigen Plastikbeutel mit Verschluss. © dpa - Report Foto: Holger Hollemann
Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugreisenden müssen in Plastikbeuteln verpackt sein.

Maximal sind also zehn 100-Milliliter-Fläschchen erlaubt, sofern diese in den entsprechenden durchsichtigen Beutel passen. Pro Passagier ist jeweils nur ein Beutel erlaubt. Die passenden Beutel sind beispielsweise in Drogeriemärkten erhältlich. Größere Mengen an Flüssigkeiten müssen in den Koffer, der aufgegeben wird. Dort gelten - abgesehen von den Beschränkungen für das maximale Gesamtgewicht - keine Höchstgrenzen für Flüssigkeiten. Die Regeln für Flüssigkeiten gelten übrigens auch für Lebensmittel. So sind die Mengen bei Marmelade, Frischkäse oder Joghurt im Handgepäck auf jeweils 100 Milliliter begrenzt. Ausgenommen davon ist Babynahrung. Brot, Schokolade und andere feste Lebensmittel dürfen ebenfalls ins Handgepäck.

Wer in einem Duty-Free-Shop im Flughafen oder im Flugzeug flüssige Produkte gekauft hat, darf diese ebenfalls mit an Bord nehmen, sofern sie/er den Kassenbon vorzeigen kann und die Produkte in dem versiegelten Sicherheitsbeutel bleiben.

Medikamente im Handgepäck

Medikamente, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, sind von den Regelungen für Flüssigkeiten ausgenommen. Um Missverständnisse bei der Kontrolle zu vermeiden, empfiehlt der ADAC, eine vom Arzt oder der Ärztin unterschriebene Bescheinigung zum Mitführen der Medikamente dabeizuhaben. Ein entsprechendes Formular bietet der ADAC zum Download an.

Einige Länder, etwa Singapur, sind bei der Einfuhr von Medikamenten besonders streng. Reisende sollten sich daher rechtzeitig über die Bestimmungen im Urlaubsland informieren, etwa auf den Länder-Seiten des Auswärtigen Amts.

Feuerzeug, Nagelfeile, Schere: Was darf nicht ins Handgepäck?

Scharfe Objekte, die als Waffen verwendet werden könnten, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Tabu sind im Handgepäck neben Waffen aller Art EU-weit auch Taschenmesser und andere Messer mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern, außerdem spitze Gegenstände wie Nagelfeilen, Scheren, Stricknadeln und Korkenzieher. Sie gehören in den Koffer, der aufgegeben wird. Grundsätzlich verboten sind Gasbehälter für Campingkocher, Spielzeugwaffen, Feuerwerkskörper, Benzinfeuerzeuge, Nassbatterien oder Bleichmittel. Ein Gas- oder Einwegfeuerzeug beziehungsweise eine Packung Streichhölzer sind im Handgepäck erlaubt. Auch Einwegrasierer mit eingebetteten Klingen dürfen ins Handgepäck, Modelle mit abnehmbarer Klinge müssen hingegen in den Koffer.

Wie groß und schwer darf das Handgepäck sein?

Eine Frau geht mit einem kleinen Rollkoffer einen Gang in einem Flughafen entlang. © Colourbox Foto: Big Shot Theory
Die Regelungen für das Handgepäck unterscheiden sich von Airline zu Airline.

Es gibt keine einheitliche Regelung, wie groß und schwer das Handgepäck sein darf. Das hängt von der Airline und dem gebuchten Tarif ab. Bei vielen Gesellschaften, etwa bei der Lufthansa, darf in der Economy Class ein Gepäckstück mit einem Maximalgewicht von 8 Kilogramm sowie Höchstmaßen von 55 x 40 x 23 Zentimetern mit an Bord. Größeres oder schwereres Gepäck sowie ein zweites Handgepäckstück müssen meist aufgegeben werden. Das kann zusätzlich kosten. Billig-Airlines haben oft striktere Regeln. Reisende sollten sich daher unbedingt vorher informieren und schon bei der Buchung auf die Bestimmungen achten.

Handgepäck: Darf zusätzlich eine Handtasche an Bord?

Die meisten Fluggesellschaften tolerieren zusätzlich zum Handgepäck die Mitnahme einer Handtasche oder eines Laptops. Allerdings handhaben die Airlines auch diese Frage unterschiedlich. Bei einigen Tarifen und Airlines ist die Mitnahme eines zweiten Handgepäckstücks kostenfrei, etwa in der Business und First Class. Wer unsicher ist, was erlaubt ist, findet die entsprechenden Informationen in den Buchungsinformationen oder auf der Website der Airline.

Wie viel Alkohol und Tabak sind frei von Abgaben?

Bei Alkohol und Tabak geben sich die Länder der Europäischen Union untereinander kulant. Bis zu 800 Zigaretten, 1 Kilo Tabak, 10 Liter Spirituosen, 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier dürfen für den persönlichen Bedarf eingeführt werden, ohne verzollt werden zu müssen. Bei Kaffee sind es 10 Kilo. Für Wein gibt es keine Höchstmenge. Kehrt man aus einem Nicht-EU-Land zurück, dürfen es lediglich 200 Zigaretten sein sowie 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent Alkohol oder 2 Liter mit einem Alkoholgehalt unter 22 Prozent, außerdem 4 Liter Wein und 16 Liter Bier. Für einige Gebiete wie die Kanarischen Inseln oder Frankreichs Überseedepartements gelten Sonderregelungen.

Verbotene Souvenirs: Finger weg bei einigen Mitbringseln

Die Einfuhr von Korallen, Elfenbein oder gar ausgestopften Wildtieren wie Greifvögeln oder Krokodilen ist strikt verboten. Wer artengeschützte Tiere oder Pflanzen mit nach Hause nimmt - egal ob tot oder lebendig - dem drohen hohe Bußgelder. Da Laien den Unterschied nicht erkennen, rät der Zoll: Finger weg von Tieren und Pflanzen! Auch manch harmlos anmutendes Mitbringsel kann zu Problemen führen: So benötigen Reisende etwa für die Einfuhr von Orchideen und Kakteen eine Genehmigung. Kartoffeln und Weinreben dürfen aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich nicht nach Deutschland eingeführt werden. Grund: Mit den Pflanzen können gefährliche Krankheiten und Schädlinge eingeschleppt werden, die hier große Schäden verursachen können.

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Problematisch können zudem Fossilien und bearbeitete Steine sein. In einigen Ländern, wie etwa Ägypten, herrschen strenge Richtlinien, um die eigenen Natur- und Kulturgüter zu schützen. Informationen über die jeweiligen Einreise- und Zollbestimmungen im Urlaubsland gibt es auf den Länder-Seiten des Auswärtigen Amts.

Flugreisen: Waren ab 430 Euro Wert beim Zoll anmelden

Darüber hinaus müssen Waren aus Nicht-EU-Ländern bei der Einreise beim Zoll angemeldet werden, sofern ihr Wert über 300 Euro liegt. Bei See- und Flugreisen liegt die Grenze bei einem Warenwert von 430 Euro. Alle Regelungen hat der Deutsche Zoll zusammengefasst. Außerdem bietet er auf seiner Website einen Abgabenrechner, der genau anzeigt, welche Waren in welchen Mengen eingeführt werden dürfen - und welche Waren etwa aus Gründen des Artenschutzes komplett verboten sind.

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