Stand: 06.12.2016 21:00 Uhr

Windkraft-Ausbau versus Bürgerwillen

von Philipp Hennig & Jan Körner

Meike Krüger und Anja Prehn treffen wir am Dorfrand von Nübbel. Hier am grünen Rand des Dorfes will die Gemeinde ein Neubaugebiet ausweisen. Das, so sind sich die beiden Gemeinderätinnen sicher, ist für Nübbel  von entscheidender  strategischer Bedeutung. Denn wie überall in der Republik macht sich auch hier am Nord-Ostsee-Kanal der demografische Wandel bemerkbar. Die Gemeinde möchte mit dem Neubaugebiet gern junge Familien ins Dorf lotsen. Und Nübbel hat dabei gute Argumente. Eigentlich. Keine Durchgangsstraßen,  das Dorf grenzt direkt an Eider und Nord-Ostseekanal, Rendsburg liegt nur sechs Kilometer entfernt, ein Fahrradweg führt malerisch an der Eider gelegen von Nübbel bis ins Stadtzentrum hinein.

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Windpark wirkt wertmindernd

Dennoch sieht es nicht gut aus für das Neubaugebiet. Denn eine der vom Land Schleswig-Holstein neu ausgewiesenen Vorrangfläche für Windenergie liegt direkt neben dem angedachten Neubaugebiet. 800 bis 1.000 Meter werden zwischen den Windrädern und den Neubauten liegen. "Wenn junge Familien jetzt ein Haus bauen und ein Windpark direkt vor der Tür ist, dann schmälert das natürlich den Wert eines solchen Hauses", sagt Anja Prehn. "Da sehe ich eine große Gefahr, dass das die Attraktivität dieses Baugebietes schmälern könnte."

Kritik an fehlender Abwägung

Der Windpark direkt vor der Tür - dieses Szenario hatten die Nübbeler eigentlich längst zu den Akten gelegt. Zweimal, 2010 und 2012, hatten sie sich in Bürgerentscheiden gegen die Ausweisung von Gemeindeflächen für Windkraftparks ausgesprochen. Doch im Januar 2015 hat dann das Oberverwaltungsgericht Schleswig die gesamte Regionalplanung für Windkraft in Schleswig-Holstein gestoppt. Ein Kritikpunkt der Richter: Die Landesregierung hatte einige Flächen nur deshalb aus der Planung genommen, weil Bürger dort mehrheitlich gegen Windparks waren; andere Kriterien wurden da gar nicht erst berücksichtigt.

Meike Krüger und Anja Prehn, Gemeinderätinnen von Nübbel  © Screenshot
Meike Krüger und Anja Prehn (rechts), Gemeinderätinnen von Nübbel, sorgen sich darum, dass geplante Windkraftanlagen die Attraktivität des Baugebietes schmälern.

Genau diese fehlende Abwägung hat das Oberverwaltungsgericht kritisiert und die Landesbehörde aufgefordert noch einmal neu zu planen. Also hat die Behörde einen Kriterienkatalog entwickelt um sogenannte Windvorrangflächen auszuweisen. In diesem Katalog finden sich nur Sachargumente, die für oder gegen einen Windpark sprechen könnten. Gewonnene Bürgerentscheide oder der Versuch die Bevölkerungsstruktur zu verändern stehen nicht darin. Der ursprüngliche Kurs der Landesregierung verkehrt sich nun ins Gegenteil: Der Bürgerwille spielt gar keine Rolle mehr.

Bürgerwillen ausgeschlossen - oder nicht?

Dass die Situation vor dem Urteil einfacher war, meint auch der Chef der Staatskanzlei Thomas Losse-Müller: "Den Nübblern muss ich sagen, den Bürgerwillen haben wir zweimal anerkannt und wollten ihn auch umsetzen. Wir waren alle zufrieden mit der Planung. Aber wir müssen auch sagen dass das OVG uns genau diese Möglichkeit aus der Hand genommen hat."

OVG-Entscheidung zur Berücksichtigung des Bürgerwillens bei Windparkflächen

Das Gericht wies darauf hin, dass "die Ergebnisse von schlichten Mehrheitsentscheidungen einer Gemeindevertretung oder eines Bürgerentscheides keine maßgeblichen Belange für eine durch Abwägung gesteuerte Planung sind." Der bloße Gemeindewille dürfe "nicht das allein maßgebliche Kriterium einer Abwägungsentscheidung" sein, denn die damit verbundene Einschränkung des im Grundgesetz geschützten Eigentums bedürfe "zwingend einer sachlichen Rechtfertigung". Die Landesplanungsbehörde habe "lediglich auf das von den Gemeinden mitgeteilte Ergebnis abgestellt, ohne auch nur ansatzweise zu erforschen, ob es von raumordnungsrechtlich erheblichen Belangen getragen wird. Dadurch wurden alle für und gegen die Windenergienutzung sprechenden Belange vollständig ignoriert."
Eine mögliche Hintertür für Bürgerbeteiligung: Dennoch "hätten die Gemeinden derartige Belange in die Planung einbringen können, die dann (...) mit allen anderen Belangen in die Abwägung einzustellen gewesen wäre."

Eine Haltung, die umstritten ist. Schon kursieren Rechtsgutachten, die zu dem Schluss kommen, das OVG habe die Berücksichtigung des Bürgerwillens nicht vollständig ausgeschlossen. Er dürfe nur nicht alleiniger Entscheidungsgrund sein.

Bürgerentscheid ohne rechtliche Verbindlichkeit

Die Kehrtwende der Landesregierung hat dazu geführt, dass nun zwei Windvorrangflächen in Nübbel ausgewiesen worden sind. Ein Schlag ins Gesicht für die beiden Gemeinderätinnen Meike Krüger und Anja Prehn. Hatten sie doch die Bürgerentscheide maßgeblich mit voran getrieben und Nübbels Bevölkerung versprochen, wenn Ihr Euch gegen die Windflächen entscheidet kommen die Windparks auch nicht. Doch das war vor dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Seit dem fehlt einem Bürgerentscheid in Schleswig-Holstein die rechtliche Verbindlichkeit. Diese wieder herzustellen, diesen Appell hat Kommunalpolitikerin Anja Prehn an die Landespolitik: "Ich sehe natürlich die Politik gefordert. Wenn sie den Bürgerwillen wirklich berücksichtigen möchte, das sie eine rechtssichere Grundlage schaffen. Das ist mein Auftrag an Kiel: Findet eine Lösung!"

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Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 06.12.2016 | 21:15 Uhr

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