Der NDR darf als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen keine Spenden annehmen. Inhaber des Spendenkontos ist der Projektpartner von 2023, die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.. Daueraufträge können auf dem Spendenkonto grundsätzlich nicht angenommen werden.
Für Spenden bis 300 Euro reicht ein einfacher Zuwendungsnachweis aus. Eine Bestätigung können Sie zu Beginn der Spendenaktion hier herunterladen und zusammen mit einem Kontoauszug über den Spendenbetrag dem Finanzamt vorlegen und hiermit Ihre Spende nachweisen. Wenn Sie eine Spendenbescheinigung möchten, geben Sie bitte im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.
Die Partnerorganisation stellt die Spendenbescheinigungen aus. Voraussetzung ist, dass die Adresse der Spenderin/des Spenders im Verwendungszweck angegeben ist. Spenden ohne vollständige Adressangaben werden nicht bearbeitet.
Spenderinnen und Spender erhalten von der Lebenshilfe sobald wie möglich eine Zuwendungsbestätigung. Voraussichtlich werden die Spendenbescheinigungen ab Anfang März 2024 versendet.
Ja, die Spendengelder, die im Rahmen der Programmaktion gesammelt werden, kommen zu 100 Prozent, unmittelbar und ausschließlich norddeutschen Projekten in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen zugute.
Die Spendenabwicklung - Ausschüttung und Zuteilung der Spenden - und das Spendencontrolling erfolgt durch ein fachliches Vergabegremium der Lebenshilfe. Die Berichterstattung im NDR steht nicht für eine Berücksichtigung bei der Spendenzuteilung durch den Partner. Der NDR erhält einen Bericht über das Verfahren, die Spendeneinnahmen und die Verteilung der Gelder.
Nein. Eine On-air- und Online-Nennung der Spenderinnen/Spender behält sich der NDR vor und erfolgt individuell in Abstimmung mit dem Spender und nach dessen Zustimmung. Es besteht kein Anspruch auf eine Nennung in den Programmen und auf der Internetseite des NDR.