Pflegeheim: Wie hoch sind die Kosten?
Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig und werden meist zu Hause gepflegt. Andere leben im Pflegeheim und die Betreuung wird immer teurer. Was kostet ein Platz, wer zahlt was und wie hoch ist der Eigenanteil?
Etwa 5,7 Millionen Menschen in Deutschland sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes pflegebedürftig. Fast neun von zehn Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, etwa 800.000 in Pflegeheimen vollstationär betreut. In ein Pflegeheim zu ziehen und sein Zuhause und Umfeld zu verlassen, fällt den meisten alten Menschen schwer. Hinzu kommen Sorgen über die finanzielle Belastung und die Furcht, sich den Heimplatz nicht leisten zu können. Die Kosten vor allem für Pflegepersonal, aber auch für Unterkunft und Verpflegung sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, sodass sich die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen deutlich erhöht hat.
Pflegereform: Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung, mehr staatliche Zuschüsse
Mit der Pflegereform, die stufenweise bis 2028 umgesetzt wird, will die Bundesregierung auf die steigenden Kosten reagieren. Das Maßnahmenpaket soll die Pflegeausbildung verbessern und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten. Der allgemeine Beitragssatz der Pflegeversicherung hat sich zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens erhöht. Auf den Beitrag gibt es Zu- oder Abschläge, die sich danach richten, ob und wie viele Kinder der Versicherte hat und wie alt sie sind. Kinderlose über 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent und somit einen Beitragssatz von 4,2 Prozent. Zudem haben sich die staatlichen Zuschüsse bei den Pflegeleistungen erhöht, unter anderem bei der stationären Pflege. Die Verbraucherzentrale gibt einen Überblick über die Änderungen.
Wie hoch ist die Eigenbeteiligung in einem Pflegeheim?
Einen festen Preis für einen Platz im Heim gibt es nicht. Jeder Betreiber kalkuliert die Kosten für sein Haus selbst, muss sie allerdings von den Pflegekassen und den Sozialbehörden genehmigen lassen. Zwar zahlen die Pflegekassen Zuschüsse zu den Kosten für die Pflege - je länger man im Heim lebt, umso höher fällt die Unterstützung aus -, dennoch müssen Pflegebedürftige immer tiefer in die Tasche greifen. Mit Stand vom 1. Juli 2024 müssen sie nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt 2.871 Euro pro Monat selbst zahlen. Das sind 211 Euro mehr als Mitte 2023. Ab dem vierten Aufenthaltsjahr steigt die Eigenbeteiligung auf durchschnittlich 1.865 Euro pro Monat an, 91 Euro mehr als im Vorjahr.
Pflegeheim-Kosten in Bundesländern unterschiedlich
Wie viel Pflegebedürftige zu den Heimkosten zuzahlen müssen, unterscheidet sich zum Teil erheblich zwischen den Bundesländern: Während Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt für einen Heimplatz im ersten Jahr durchschnittlich 2.373 Euro im Monat selbst zahlten, waren es in Nordrhein-Westfalen 3.200 Euro im Monat und in Baden-Württemberg 3.180 Euro.
Pflegekasse übernimmt Teil der Kosten je nach Pflegegrad
Für die Kosten der Pflege zahlen die Pflegekassen monatlich Leistungen an den Betreiber, die sich nach der Pflegebedürftigkeit des Heimbewohners richten - von Pflegegrad 1 bis 5 (leicht bis schwer). Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Menschen mit Pflegegrad 1 möglichst nicht in der stationären Pflege leben. Wollen sie es dennoch, gilt für sie ein deutlich höherer Eigenanteil, die Kasse steuert nur 131 Euro zu. Bei Pflegegrad 2 sind es bereits 805 Euro und bei intensiver Pflege im Grad 5 sogar 2.096 Euro pro Monat.
Pflegekasse gibt Zuschuss zu Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer
Die tatsächlichen Kosten für einen Platz im Pflegeheim liegen deutlich höher als die Eigenbeteiligung. Sie setzen sich zusammen aus Pflege- und Betreuungskosten, Unterkunft, Essen und Investitionskosten. Pflegebedürftige müssen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten im Heim selbst aufkommen. An den hohen Kosten für das Pflegepersonal beteiligen sie sich mit dem sogenannten Eigenanteil. Zu diesem Eigenanteil zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss, der mit der Aufenthaltsdauer im Heim steigt. Je länger eine pflegebedürftige Person also im Heim lebt, desto geringer wird ihr Eigenanteil.
Seit Januar 2024 gilt: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15 Prozent zum Eigenanteil bei, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Damit übernehmen die Pflegekassen erst ab dem dritten Jahr im Pflegeheim einen größeren Teil der Kosten für die reinen Pflege- und Betreuungsleistungen.
Wie setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?
Heimbetreiber müssen in ihrer Berechnung die Kosten für die Bewohner aufschlüsseln. Als Teil der Pflege- und Betreuungskosten wird ein "einrichtungseinheitlicher Eigenanteil" (EEE) erhoben. Er gilt für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe. Zudem werden Kosten für die Unterkunft mit Nebenkosten und für das Essen ausgewiesen. Unter "Investitionskosten" fallen Ausgaben zu Erhalt und Modernisierung von Gebäuden und technischen Anlagen, etwa die Renovierung von Gemeinschaftsräumen oder die Sanierung von Bädern. Wenn das Heim Pflegekräfte ausbildet, kommt noch ein Ausbildungszuschlag zur Kostenberechnung hinzu.
Preiserhöhungen im Heim lassen Eigenanteil steigen
Die Kosten für Pflegeheime steigen regelmäßig. Betreiber müssen eine geplante Erhöhung bei den Aufsichtsgremien beantragen, begründen und genehmigen lassen. Als Grundsatz gilt, dass die Erhöhung und der künftige Preis angemessen sein müssen. Den Bewohnern müssen die Betreiber die Steigerung rechtzeitig ankündigen, erläutern und begründen. Falls die Pflegebedürftigen nicht zustimmen wollen, können sie den Vertrag mit dem Heim kündigen. Da die Zuzahlungen der Pflegekasse nach Pflegegrad ein Festbetrag sind, schlägt eine Erhöhung zunächst voll auf den Eigenanteil der Bewohner durch. Auch mit dem Zuschuss der Pflegekassen liegt der Eigenanteil höher als zuvor.
Kosten für Pflegeheim vergleichen
Auch zwischen Heimen im selben Bundesland und derselben Region gehen die Preise weit auseinander. Es ist also sinnvoll, rechtzeitig Angebote und Preise zu vergleichen. Das Informationsportal "Pflegelotse" des vdek gibt einen bundesweiten Überblick über Pflegeheime und deren Preise. Auch der "Pflege-Navigator" der Krankenkasse AOK informiert über Einrichtungen bundesweit.
Pflegeheime sind nicht mit Seniorenwohnheimen, -residenzen oder ähnlichen Einrichtungen zu verwechseln. Während in Pflegeheimen die Pflege im Vordergrund steht, ist es bei Seniorenheimen das betreute Wohnen. Dort leben alte Menschen in kleinen Wohnungen oder Apartments oft sehr selbstständig. Die Preise und Leistungen können frei gestaltet werden und entsprechend hoch sein.
Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht?
Längst nicht alle Pflegebedürftigen können die Eigenbeteiligung pro Monat für einen Heimplatz selbst aufbringen. Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 10.000 Euro verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Sie sind jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Pflegebedürftige können auch einen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.