Smartphone © Fotolia.com Foto: Tanusha

Energieverträge: Vorsicht vor ungewollten Abschlüssen am Telefon

Stand: 24.09.2024 11:08 Uhr

Die Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Betrugsmasche: Am Telefon versuchen unseriöse Energieanbieter, Kunden Verträge unterzuschieben. Die Zustimmung erfolgt dabei unwissentlich per Klick.

Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sind Energielaufzeitverträge nur dann wirksam, wenn beide Vertragsparteien sie schriftlich bestätigen. Dubiose Anbieter greifen daher zu immer neuen Tricks, um an diese gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung zu gelangen. So häufen sich laut Verbraucherzentrale Niedersachsen derzeit die Fälle, in denen Betroffene Werbeanrufe von unseriösen Anbietern erhalten.

Am Telefon geben sich die Anrufer als Verbraucherzentrale, Bundesnetzagentur oder lokaler Energieversorger aus, um das Vertrauen der Angerufenen zu gewinnen. Anschließend versuchten sie, an Informationen wie Zählernummer, Name und Adresse zu gelangen. Diese Angaben benötigen die Unternehmen, um einen Anbieterwechsel zu veranlassen.

Per Klick zum Vertragsabschluss

Nach dem Anruf oder noch parallel während des Telefonats erhalten die Angerufenen eine SMS: Per Klick auf den Link sollen sie den Anbieterwechsel bestätigen. "In den Beratungen schildern uns die Betroffenen, dass ihnen nicht klar war, per Klick einem Vertragsabschluss zuzustimmen. Meist wollten sie einfach das Angebot einsehen oder den beworbenen Tarif nachvollziehen", erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Andere hätten zwar bewusst auf dem Handy unterschrieben, fühlten sich aber getäuscht: Sie waren davon ausgegangen, bei einem anderen Vertragspartner abgeschlossen zu haben.

14-tägiges Widerrufsrecht gilt für jeden Vertrag

Frau schaut auf einen Brief und tippt auf ihr Mobiltelefon. © Fotolia.com Foto: contrastwerkstatt
Wer ungewollt einem neuen Vertrag zugestimmt hat, sollte schnell reagieren und diesen widerrufen.

Das bloße Anklicken des Links könne noch nicht als Zustimmung gewertet werden, so Verbraucherschützer Zietlow-Zahl. Sollten die Empfänger aber auf eine Seite mit einem Vertragsformular weitergeleitet werden, könne per Unterschrift am Smartphone ein Vertrag geschlossen werden. Zusätzlich müssten die Kunden aber auch über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Dieses beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss. Wurde nicht ordnungsgemäß informiert, kann sich die Widerrufsfrist sogar auf ein Jahr und 14 Tage verlängern.

Betroffene, denen ein Vertrag untergeschoben wurde, sollten diesen schnellstmöglich widerrufen. Dafür bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen einen kostenlosen Musterbrief an.

Verbraucherschützer raten: Keine Verträge am Handy unterschreiben

Generell warnen die Verbraucherschützer davor, Verträge am Handy zu unterschreiben, da Vertragsinhalte auf diesem Weg kaum überprüfbar seien. Ist es doch passiert, sollten Verbraucher Screenshots von der Seite machen, um den Vertragsschluss soweit möglich zu dokumentieren und sich im Zweifelsfall dagegen wehren zu können. Zudem solle man stets vorsichtig sein beim Anklicken von SMS, so Zietlow-Zahl. Es sei nie auszuschließen, dass es sich um "Smishing" handelt, also eine Phishing-SMS, die Menschen dazu verleitet, Schadsoftware auf ihr Handy herunterzuladen.

Weitere Informationen
Männerhände beim Benutzen eines Smartphones. © Colourbox Foto: -

Energieverträge am Telefon abschließen: Verbraucherzentrale warnt

Momentan häufen sich die Fälle offenbar: Ein Wechsel des Energieanbieters per Telefon oder SMS kann teuer werden. mehr

Schattenriss einer Person mit Computercodes © Fotolia.com Foto: Glebstock

Phishing: So erkennt man gefälschte E-Mails, SMS und Webseiten

Beim Phishing erbeuten Betrüger oft per Mail oder SMS persönliche Daten wie Passwörter. Wie kann man sich schützen? mehr

Ein Mann steht vor einer Haustür mit Papieren in der Hand. © Picture Alliance Foto: Marion Gröning

Vorsicht bei Haustürgeschäften - Widerrufsfrist beachten

Haustürgeschäfte können für Verbraucher kostspielige Folgen haben. Wer überrumpelt wurde, kann den Vertrag widerrufen. mehr

Senior übergibt einem Täter Geld an der Haustür © imago images

Enkeltrick und Co: Wie Kriminelle Senioren betrügen

Am Telefon, per WhatsApp oder an der Haustür versuchen Betrüger, ihren Opfern Geld abzunehmen. So erkennt man gängige Maschen. mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 25.01.2023 | 14:00 Uhr

Schlagwörter zu diesem Artikel

Recht

Mehr Verbrauchertipps

Nahaufnahme eines Weihnachtsbaumständers, in dem der Stamm einer geschmückten Tanne steht. © picture alliance / dpa Themendienst | Andrea Warnecke Foto: Andrea Warnecke

Christbaumständer: Worauf achten beim Kauf?

Der geschmückte Tannenbaum soll gerade und sicher stehen. Welcher Weihnachtsbaumständer hält am besten? Tipps für den Kauf. mehr