Stand: 10.12.2024 09:37 Uhr

Kinderpornografie verbreitet: Mann aus Lingen verurteilt

Ein Mann geht in Lingen durch den Haupteingang des Amtsgericht. © picture alliance/Carmen Jaspersen/dpa Foto: Carmen Jaspersen
Das Gericht setzte die Haftstrafe auf Bewährung aus. (Themenbild)

Das Amtsgericht Lingen hat einen 44-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Mann aus Lingen soll Bilder und Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten besessen und über WhatsApp an andere Nutzer weitergeleitet haben. Das Gericht setzte die Strafe auf Bewährung aus. Bei Durchsuchungen hatten die Ermittler der Anklage zufolge bei dem Mann insgesamt mehr als 1.000 kinder- und 860 jugendpornografische Dateien gefunden.

Schwierige Begriffe: Kinderpornografie und Missbrauch

  • Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren. Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer, oft schwerer sexueller Missbrauch zugrunde. Delikte in diesem Straftatbestand werden mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (Quelle: BKA)
  • Die Aufarbeitungskommission, die sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland unabhängig aufarbeitet, kritisiert die Bezeichnung: Kinderpornografie sei ein verharmlosender und ungenauer Begriff für Missbrauchsdarstellungen von Kindern auf Fotos, in Filmen und Texten. Der Begriff vermag darüber hinwegtäuschen, dass jede derartige Darstellung eine schwere Straftat ist, so die Kommission.
  • Der Verein "Wendepunkt" betont, dass bei der Herstellung von Pornografie die Teilnahme in der Regel freiwillig sei. Dafür könne bei Videos oder Fotos, auf denen sexuelle Handlungen mit Kindern gezeigt würden, nicht die Rede sein. Auch der Begriff "Missbrauch" sei nicht angebracht - er schließe ein, dass es im Umkehrschluss so etwas wie einen zulässigen Gebrauch von Kindern geben könne. Stattdessen solle der Begriff "sexuelle Gewalt" genutzt werden, weil sexuelle Handlungen mit Kindern nichts anderes seien.
  • Die Polizei hingegen verwendet den Begriff "Kinderpornografie" neben Formulierungen wie "Abbildungen von sexuellem Missbrauch von Kindern" oder "Darstellung von sexueller Gewalt", da der Begriff im Strafgesetzbuch als Tatbestand verankert ist. (Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

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